Inkassovollmacht fehlt

  • Hallo miteinander,

    es wurde ein Kostenfestsetzungsbeschluss zulasten der Staatskasse nebst Zinsen erlassen. Der Verteidiger wurde schon "vielfach" ergebnislos zur Vorlage der Inkassovollmacht aufgefordert und somit konnte die Überweisung noch nicht vollzogen werden. Die Zinsen laufen natürlich seit geraumer Zeit.......
    Mir will nicht so recht in den Kopf, dass die Staatskasse auch weiterhin laufende Zinsen zahlen soll, obwohl es der Verteidiger selber ist, der die längst fällige Überweisung durch sein Verhalten "blockiert" (auch wenn es natürlich um relativ niedrige Beträge geht). Vermutlich liegen die Voraussetzungen für eine "Verwirkung" des Zinsanspruchs (noch?!?) nicht vor oder was meint ihr? Wenn alles nicht hilft, ggf. den Mandanten selber anschreiben? Von dem haben wir natürlich keine Bankverbindung.

  • Mitteilung an den Freigesprochenen, daß hier xxx EUR zur Auszahlung anstehen und bitte die Bankverbindung mitgeteilt werden möge.

    Gleichzeitig Schreiben an RA, daß Auszahlung nach Ablauf von xx Wochen an Freigesprochenen vollzogen wird, wenn bis dahin keine Inkassovollmacht bzw. Abtretung vorgelegt wird.

    §§ 36b II 2, 5 III 1 RPflG: Die vorgelegten Sachen bearbeitet der Rechtspfleger, solange er es für erforderlich hält.

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