Hallo liebe Kollegen,
seit der Auflösung der staatlichen Notariate in BW bin ich für die alten UR-Sachen der Notare zuständig. In letzter Zeit bekomme ich häufig notarielle Urkunden zur Erteilung einer Rechtsnachfolgeklausel vorgelegt.
Auffällig ist dabei, dass die Rechte aus den Urkunden (also Grundschuld und persönliche Forderung) erst vor wenigen Wochen abgetreten wurden. Ich gehe daher davon aus, dass die Grundstückseigentümer umgeschuldet haben und im Zuge dessen eine Abtretung der Grundpfandrechte erfolgt ist. Mit einer zeitnahen Zwangsvollstreckung wird daher eher nicht zu rechnen sein.
Mich irritiert, dass die neuen Gläubiger (in aller Regel meine regionalen Banken) präventiv die Titelumschreibung beantragen. Dass ich die Klauseln erteilen muss ist schon klar. Ich verstehe allerdings nicht, warum die Banken rein vorsorglich eine Rechtsnachfolgeklausel beantragen, die sie vermutlich nie benötigen. Da für jede Rechtsnachfolgeklausel Nr. 18000 KV-GNotKG anfällt, ist das doch eigentlich Geldverschwendung. Selbst wenn die Zwangsversteigerung mal notwendig werden sollte, ist ja nicht einmal sicher, dass es durch diese präventiven Rechtsnachfolgeklauseln schneller geht (es könnte ja auch noch eine Rechtsnachfolge auf Schuldnerseite eintreten oder der Titel muss gegen einen InsO-Verwalter umgeschrieben werden).
Ich wollte daher mal nachfragen, ob andere dieses "Problem" auch haben oder ob nur "meine" örtlichen Banken so verfahren. Eventuell würde ich dann mal das Gespräch mit den entsprechenden Bankmitarbeitern suchen...