Präventive Umschreibung von notariellen Urkunden nach § 727 ZPO

  • Hallo liebe Kollegen,

    seit der Auflösung der staatlichen Notariate in BW bin ich für die alten UR-Sachen der Notare zuständig. In letzter Zeit bekomme ich häufig notarielle Urkunden zur Erteilung einer Rechtsnachfolgeklausel vorgelegt.

    Auffällig ist dabei, dass die Rechte aus den Urkunden (also Grundschuld und persönliche Forderung) erst vor wenigen Wochen abgetreten wurden. Ich gehe daher davon aus, dass die Grundstückseigentümer umgeschuldet haben und im Zuge dessen eine Abtretung der Grundpfandrechte erfolgt ist. Mit einer zeitnahen Zwangsvollstreckung wird daher eher nicht zu rechnen sein.

    Mich irritiert, dass die neuen Gläubiger (in aller Regel meine regionalen Banken) präventiv die Titelumschreibung beantragen. Dass ich die Klauseln erteilen muss ist schon klar. Ich verstehe allerdings nicht, warum die Banken rein vorsorglich eine Rechtsnachfolgeklausel beantragen, die sie vermutlich nie benötigen. Da für jede Rechtsnachfolgeklausel Nr. 18000 KV-GNotKG anfällt, ist das doch eigentlich Geldverschwendung. Selbst wenn die Zwangsversteigerung mal notwendig werden sollte, ist ja nicht einmal sicher, dass es durch diese präventiven Rechtsnachfolgeklauseln schneller geht (es könnte ja auch noch eine Rechtsnachfolge auf Schuldnerseite eintreten oder der Titel muss gegen einen InsO-Verwalter umgeschrieben werden).

    Ich wollte daher mal nachfragen, ob andere dieses "Problem" auch haben oder ob nur "meine" örtlichen Banken so verfahren. Eventuell würde ich dann mal das Gespräch mit den entsprechenden Bankmitarbeitern suchen... :gruebel:

  • Das wird verlangt, weil die Bankaufsicht gerne mal prüft, ob für die Forderungen der Banken, die angeblich tituliert sind, auch wirklich Titel vorliegen. Wenn's nämlich brennt und es dann auch welchen Gründen auch immer ewig dauert, bis man den Titel umgeschrieben hat, ist das für die Bank schlecht.

    Das ist auch nicht erst seit heute übliche Praxis, sondern war (hier: Nurnotariat) schon immer so.

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  • Ich hab da überhaupt kein Problem damit. Ist mir manchmal sogar lieber, als wenn ich dann 3 Abtretungen habe, am besten noch mit Teilabtretungen usw. und der Gläubiger rafft nicht, was ich alles von ihm brauche.

    "Es ist nicht möglich, den Tod eines Steuerpflichtigen als dauernde Berufsunfähigkeit im Sinne von § 16 Abs. 1 Satz 3 EStG zu werten und demgemäß den erhöhten Freibetrag abzuziehen." (Bundessteuerblatt) :D

  • Dann werde ich mich wohl damit abfinden müssen.

    Trotzdem danke für die Antworten :(


    Sinn und Zweck eines Titels ist es, dass daraus bei Bedarf schnell vollstreckt werden kann um dem Gläubiger Befriedigung zu verschaffen. Ein ungeladenes Gewehr nützt bei einem Überfall wenig. Also muss der Titel der Bank „geladen“ vorliegen, damit man ihn aus der Schublade ziehen kann, wenn man ihn braucht.

    Ich verstehe, dass das Arbeit macht. Aber ich verstehe nicht, was das Problem sein soll. Manches ist eben so und macht halt Arbeit.

    -------------------------:aktenEine wirklich gute Idee erkennt man daran, daß ihre Verwirklichung von vorn herein ausgeschlossen erschien. (Albert Einstein):gruebel: ------------------------------------

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  • Und wie schon geschrieben ist es auch einfacher "nur" eine Umschreibung durchführen zu müssen, anstatt, ganze Ketten nachzuvollziehen, oder gar mit Teilabtretungen arbeiten zu müssen. Nach den ganzen Entwicklungen in letzter Zeit sehe ich es leider auch so, daß sich die Banken auf einen "heißen Herbst" vorbereiten und dann gleich mit dem richtigen Titel am Start sein wollen.

  • Um Missverständnissen vorzubeugen:

    Ich will mich nicht vor der Arbeit drücken. Ich habe nur nicht verstanden, was der Sinn dahinter ist. Es macht trotz allem Arbeit, es kostet die Antragsteller Geld und in den allermeisten Fällen wird gar nicht vollstreckt.

    Mit der Antwort von Tom kann ich mich abfinden. Wenn l die Bankenaufsicht entsprechende Vorgaben macht, muss es halt sein.

    TL: Diese präventiven Umschreibungen sorgen nicht zwangsläufig dafür, dass es mit der Vollstreckungschneller geht. Ich habe schon einige Titel, die eine präventive RNF-Klausel bekommen haben, einige Monate später wieder vorliegen gehabt, weil auf Schuldnerseite eine Rechtsnachfolge stattgefunden hat.

    Das Wort "Problem" habe ich bewusst in Anführungszeichen gesetzt.

  • Die neue Klausel muss zudem ja auch noch zugestellt werden und da ist es so, dass das ebenso noch zu „guten Zeiten“ erfolgen sollte, bevor der Schuldner ggf nach unbekannt usw. verzieht.

    Ich kann also gut nachvollziehen, dass Banken einen tatsächlich vollstreckbaren Titel vorliegen haben wollen, und nicht erst (weil von ihnen zu vertreten) Abtretungen und Rechtsnachfolgen umgeschrieben werden müssen. Wenn das auf Schuldnerseite passiert, ist es zumindest kein Verschulden das die Bank zu tragen hat, wenn es dann mal länger dauern sollte.

    Corypheus:
    Sehr ehrenhaft, dass du dich um evtl. unnötigen Aufwand und Kosten der Banken sorgst :daumenrau

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  • es kostet die Antragsteller Geld

    Nein, es kostet die Schuldner Geld, da in den Darlehensverträgen (und in den Grundbuchbestellungsurkunden) diese Kosten auf die Schuldner abgewälzt werden.

    Öffentlich-rechtlich ist natürlich die Bank Schuldner Aber auf bestimmt 75% meiner Kostenrechnungen für Klauselumschreibungen kommt das Geld dann nicht vom Konto der "Megabank AG", sondern von dem der Schuldner.

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  • Aber doch nur, wenn wegen einer Umschuldung umgeschrieben wird, die der Schuldner wollte. Fusioniert die Bank oder tritt die an einen Dritten ab, zahlt nicht der Schuldner die Zeche.

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