• Grundsätzlich ist es möglich, mit den Amtsgerichten per De-Mail zu kommunizieren. Für die Amtsgerichte ist auch eine De-Mail-Adresse eingerichtet. Bei uns weiß nur niemand, wie wir diese De-Mail-Nachrichten abrufen können. Kennt sich da jemand aus? Wäre ja schon etwas peinlich, wenn uns jemand anschreibt und er keine Antwort bekommt.

    Ist das Thema in der Praxis überhaupt relevant? Ich habe den Eindruck, dass kaum ein Mensch De-Mail nutzt.

  • In der Sozialgerichtsbarkeit kommt sowas anscheinend (vereinzelt) vor. Zumindest beim SG Dresden, das sich im Beschluss vom 24.10.2018 - S 40 AS 178/18 mal zu elektronischen Formvorschriften für Naturalparteien geäußert hat.

    Praktisch ist mir das selbst noch nicht begegnet, aber: Soweit ich weiß, läuft ein De-Mail-Eingang auf dem Server ein wie ein EGVP-Eingang. Ich behaupte mal ganz ketzerisch, dass das an gleicher Stelle auftauchen sollte.

    Und nachdem raicro kurz vor mir antwortet: EGVP scheint's zu sein.

    "Multiple exclamation marks", he went on, shaking his head, "are a sure sign of a diseased mind." (Sir Terry Pratchett, "Eric")

  • Ich habe das (in Hessen) vor mehr als einem Jahr mal für das Handelsregister getestet:

    Es muss unbedingt eine absenderbestätigte De-Mail sein, nur die wurde mir dann im EGVP-Eingang angezeigt.
    Die "normale" De-Mail kam nicht an. :nixweiss:

    Wenn es eine absenderbestätigte De-Mail ist, wird diese automatisch ans EGVP weitergegeben und dort als normaler Eingang angezeigt.

    Jedes Mal, wenn man mir sagt, ich wäre nicht gesellschaftsfähig, werfe ich einen Blick auf die Gesellschaft und bin überaus erleichtert... :unschuldi

  • Rechtsgrundlage:
    § 130a Abs. 4 Ziffer 1 ZPO i. V. m. §§ 4 Absatz 1 Satz 2 und 5 Absatz 5 des De-Mail-Gesetzes beschreibt die (einzig mögliche) richtige DE-Mail, die für den elektronischen Posteingang zulässig ist, nämlich die absenderbestätigte.

    Die läuft dann (in Niedersachsen) über den niedersächsischen DE-Mail Server auf den EGVP Server ins AG und dann in den ZDD.

    Dieses Schreiben wurde maschinell erstellt und ist ohne Unterschrift gültig.
    Mit freundlichen Grüßen
    Ihre Justizbehörde

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