Kostenentscheidung bei Einreichung des Vermögensverzeichnisses

  • Hallo ihr Lieben :)
    Wie ist über die Kosten zu entscheiden, wenn das Vermögensverzeichnis nach § 1640 BGBfreiwillig eingereicht wurde und das Kind ein Geldvermächtnis i.H.v. knapp100.000 € erhalten hat. Das Ermessenergibt sich ja aus § 81 FamFG aber wie hoch setzt ihr in einem solchen Fall denVerfahrenswert an und sind bei euch die Eltern oder das Kind derKostenschuldner? LG J

  • Ich erhebe in diesen Verfahren grundsätzlich keine Kosten, zumal wenn - wie in Deinem Fall - das Verzeichnis freiwillig eingereicht worden ist.

    Deshalb habe ich noch nicht vor diesem Problem gestanden.

    "Willst du den Charakter eines Menschen erkennen, so gib ihm Macht." (Abraham Lincoln)

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