Hallo ihr Lieben
Wie ist über die Kosten zu entscheiden, wenn das Vermögensverzeichnis nach § 1640 BGBfreiwillig eingereicht wurde und das Kind ein Geldvermächtnis i.H.v. knapp100.000 € erhalten hat. Das Ermessenergibt sich ja aus § 81 FamFG aber wie hoch setzt ihr in einem solchen Fall denVerfahrenswert an und sind bei euch die Eltern oder das Kind derKostenschuldner? LG J
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