Hallozusammen,
eineFrage:
Eswird in notarieller Urkunde Bestandteilszuschreibung von Grundstücken verschiedenerGemarkungen beantragt. Dies ist meines Erachtens grundbuchtechnisch nichtmöglich, wenn das Gebäude nicht auf der Grenze der beiden Gemarkungen steht.
Esexistiert bereits ein WEG auf der einen Gemarkung. Wie sich aus dem Lageplanergibt, befindet sich das Gebäude nur auf der einen Gemarkung, nicht auf derGrenze. Das neue Grundstück der anderen Gemarkung wurde von allenWEG-Eigentümern im Anteilsverhältnis dazu erworben und soll zum anderen alsBestandteil hinzugeschrieben werden. Geht das?