Bestandteilszuschreibung von Grundstücken verschiedener Gemarkungen

  • Hallozusammen,

    eineFrage:
    Eswird in notarieller Urkunde Bestandteilszuschreibung von Grundstücken verschiedenerGemarkungen beantragt. Dies ist meines Erachtens grundbuchtechnisch nichtmöglich, wenn das Gebäude nicht auf der Grenze der beiden Gemarkungen steht.

    Esexistiert bereits ein WEG auf der einen Gemarkung. Wie sich aus dem Lageplanergibt, befindet sich das Gebäude nur auf der einen Gemarkung, nicht auf derGrenze. Das neue Grundstück der anderen Gemarkung wurde von allenWEG-Eigentümern im Anteilsverhältnis dazu erworben und soll zum anderen alsBestandteil hinzugeschrieben werden. Geht das?

  • Wo das Gebäude steht, ist völlig egal. Auch unbebaute Grundstücke können vereinigt oder einer Bestandteilszuschreibung unterzogen werden.

    Es kommt darauf an, dass die Grundstücke unmittelbar an einander grenzen (wenn Du es als GBA nicht selbst ermittelst, wäre dies anhand von eingereichten Flurkarten nachzuweisen).

    Aber selbst, wenn die Grundstück nicht an einander grenzen, gibt es ja noch die Möglichkeit, dass trotzdem ein erhebliches Bedürfnis besteht. Dies wäre m.E. von den Antragstellern glaubhaft zu machen (nicht in der Form des § 29 GBO).

    Ulf

    Alle Äußerungen hier sind als rein private Meinungsäußerung zu verstehen,
    sofern es bei den Beiträgen nicht ausdrücklich anders gekennzeichnet wird.

  • Eine Vereinigung oder Bestandteilszuschreibung ist auch über eine Gemarkungsgrenze hinweg wie bei allen anderen Grundstücken auch möglich, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen (was hier der Fall zu sein scheint).

    Beginne den Tag mit einem Lächeln. Dann hast Du es hinter Dir. (Nico Semsrott)

    "Das Beste an der DDR war der Traum, den wir von ihr hatten." Herrmann Kant in einem Fernsehinterview

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