Ein Miterbe beanstandet, dass im Erbschein nicht die Wohnanschrift des Erblassers angegeben ist und die Hausnummer der Wohnanschrift des einen Erben nicht richtig sei und verlangt Berichtigung des Erbscheins.
Ansonsten sind alle Personenangaben und die Anteile richtig.
Gibt es eine Entscheidung, wann eine Berichtigung des Erbscheins erforderlich ist?
Ein entspanntes Wochenende