Berichtigung Erbschein

  • Ein Miterbe beanstandet, dass im Erbschein nicht die Wohnanschrift des Erblassers angegeben ist und die Hausnummer der Wohnanschrift des einen Erben nicht richtig sei und verlangt Berichtigung des Erbscheins.
    Ansonsten sind alle Personenangaben und die Anteile richtig.
    Gibt es eine Entscheidung, wann eine Berichtigung des Erbscheins erforderlich ist?

    Ein entspanntes Wochenende

  • Ein Erbschein muss nicht die letzte Wohnanschrift des Erblassers enthalten. Dennoch wäre es natürlich gut, wenn sowohl der Erblasser als auch die Erben so im Detail bezeichnet sind, dass eine Identifikation möglich und Verwechslungen möglich ausgeschlossen sind.

    Wird der Name eines Erben nach Erbscheinserteilung geändert (z.B. durch Eheschließung) oder verzieht der Erbe, ist der Erbschein nicht unrichtig und nicht zu berichtigen. Der Erbe kann durch geeignete Unterlagen außerhalb des nachlassgerichtlichen Verfahrens seine Personenidentität nachweisen (z.B. Heiratsurkunde, Meldebestätigung etc.)

    Hat das Gericht jedoch von Anfang an versehentlich ein Schreibversehen eingebaut, kann und sollte m.E. der ES und die Ausfertigung durch Berichtigungsbeschluss korrigiert werden.

    -------------------------:aktenEine wirklich gute Idee erkennt man daran, daß ihre Verwirklichung von vorn herein ausgeschlossen erschien. (Albert Einstein):gruebel: ------------------------------------

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