Hallo,
im Jahr 2008 wurde eine Auflassungsvormerkung für den Käufer eines Grundstücks ins Grundbuch eingetragen. Bis heute ist keine Auflassung erfolgt.
Im Jahr 2010 ist für Forderungen gegen den "alten" Eigentümer eine Zwangssicherungshypothek eingetragen worden. Als Eigentümer im Grundbuch stand ja noch der alte Eigentümer = Schuldner drin.
Heute (2020) meldet sich der Käufer. Er will jetzt die Gerichtskosten einzahlen und die Auflassung eintragen lassen. Er hat uns aufgefordert, die Zwangssicherungshypothek zu löschen.
Meine Frage: Der Käufer hat ist ein bekannter Schuldner und hat sicherlich bewusst die Eintragung der Auflassung so lange hingeschleppt, damit seine Gläubiger nicht an das Grundstück ran können. Läuft so eine Auflassungsvormerkung irgendwann ab? Ich habe in der Rechtsprechung nur Entscheidungen gefunden, wonach die Zwangssicherungshypo zu löschen wäre.
Vielen Dank.
Liane