Auflassungsvormerkung und Zwangssicherungshypothek

  • Hallo,

    im Jahr 2008 wurde eine Auflassungsvormerkung für den Käufer eines Grundstücks ins Grundbuch eingetragen. Bis heute ist keine Auflassung erfolgt.

    Im Jahr 2010 ist für Forderungen gegen den "alten" Eigentümer eine Zwangssicherungshypothek eingetragen worden. Als Eigentümer im Grundbuch stand ja noch der alte Eigentümer = Schuldner drin.

    Heute (2020) meldet sich der Käufer. Er will jetzt die Gerichtskosten einzahlen und die Auflassung eintragen lassen. Er hat uns aufgefordert, die Zwangssicherungshypothek zu löschen.

    Meine Frage: Der Käufer hat ist ein bekannter Schuldner und hat sicherlich bewusst die Eintragung der Auflassung so lange hingeschleppt, damit seine Gläubiger nicht an das Grundstück ran können. Läuft so eine Auflassungsvormerkung irgendwann ab? Ich habe in der Rechtsprechung nur Entscheidungen gefunden, wonach die Zwangssicherungshypo zu löschen wäre.

    Vielen Dank.

    Liane

  • Läuft so eine Auflassungsvormerkung irgendwann ab?


    Die Vormerkung ist akzessorisch zum gesicherten Anspruch. Die Vormerkung erlischt daher, wenn dieser erloschen ist. Ansonsten nur, sofern sie befristet oder bedingt ist.

    Allerdings kann es aus §886 BGB einen Beseitigungsanspruch geben (z.B. wenn der Anspruch verjährt ist).

  • Hat er doch. Liane ist nicht das GBA, sie arbeitet für die Gläubigerin.

    Beginne den Tag mit einem Lächeln. Dann hast Du es hinter Dir. (Nico Semsrott)

    "Das Beste an der DDR war der Traum, den wir von ihr hatten." Herrmann Kant in einem Fernsehinterview

  • Die nicht ganz unübliche Formulierung eines juristischen Laien. Was er will, wird schon klar.

    Beginne den Tag mit einem Lächeln. Dann hast Du es hinter Dir. (Nico Semsrott)

    "Das Beste an der DDR war der Traum, den wir von ihr hatten." Herrmann Kant in einem Fernsehinterview

  • Ich habe in der Rechtsprechung nur Entscheidungen gefunden, wonach die Zwangssicherungshypo zu löschen wäre.

    Ja, nach meiner Erinnerung aber erst, wenn die Eigentumsumschreibung erfolgt ist. So würde ich ihm das auch mitteilen.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!