Hallo zusammen,
ich habe eine Akte von einem Kollegen übernommen. Bei der Berechnung des enizusetzenden Einkommens wurde der Erwerbstätigenfreibetrag nicht berücksichtigt. Die Partei bezieht jedoch Krankengeld, welches aufgrund von Arbeitseinkommen gezahlt wird. Ich bin daher der Auffassung, dass der Freibetrag daher zu berücksichtigen ist. Die Partei hat nun nochmals einen Abänderungsantrag gestellt. Kann ich nun den Erwerbstätigenfreibetrag einfach berücksichtigen, obwohl dieser von meinem Kollegen nicht berücksichtigt wurde?
Und ab wann gilt die Abänderung der Ratenzahlung. Eigentlich hätte ich gedacht, ab Änderung der wirtschaftlichen Verhältnisse, also auch für die Vergangenheit. Nun wurden die Verhältnisse m.E. ja für die Vergangenheit falsch berechnet. Oder ändere ich die Raten nur ab Antragseingang ab?
Viele Grüße