Sanierungsrechtliche Genehmigung erforderlich?

  • Im Grundbuch sind unter einer BV-Nr. das Wohnungseigentum Nr. 1 und Nr. 2 und A und B als Eigentümer mit je 1/2 Anteil eingetragen.

    Jetzt soll das Wohnungseigentum Nr. 2 in ein neues Grundbuch abgeschrieben werden. Im Wege des Tauschs wird A dann Alleineigentümer des Wohnungseigentums Nr. 1 und B Alleineigentümer des Wohnungseigentums Nr. 2.

    In Abt. II ist ein Sanierungsvermerk eingetragen.

    Ist jetzt für die Abschreibung des Wohnungseigentums Nr. 2 und den Tauschvertrag zwischen A und B die sanierungsrechtliche Genehmigung erforderlich?

  • Die Genehmigung ist erforderlich, wenn das Grundstück geteilt wird. Wenn man die Abschreibung des Wohnungseigentums Nr. 2 als Teilung versteht, dann wäre diesbezüglich die Genehmigung erforderlich.

    Der Tauschvertrag enthät eine Auflassung bzgl. der jeweiligen 1/2 Miteigentumsanteile, also wäre auch hier die Genehmigung erforderlich. Außer man stellt darauf ab, dass jeder Eigentümer schon einen 1/2 Anteil an jeder Wohnung hat.

    Ich tendiere dazu, die Genehmigung anzufordern.

    Wie seht Ihr das?

  • Bei zwei BV-Nrn. ist die Abschreibung einer davon auf ein neues Blatt keine Teilung. Allerdings bleibt der Eigentumswechsel bei den Miteigentumsanteilen genehmigungspflichtig.

    Beginne den Tag mit einem Lächeln. Dann hast Du es hinter Dir. (Nico Semsrott)

    "Das Beste an der DDR war der Traum, den wir von ihr hatten." Herrmann Kant in einem Fernsehinterview

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