Im Grundbuch sind unter einer BV-Nr. das Wohnungseigentum Nr. 1 und Nr. 2 und A und B als Eigentümer mit je 1/2 Anteil eingetragen.
Jetzt soll das Wohnungseigentum Nr. 2 in ein neues Grundbuch abgeschrieben werden. Im Wege des Tauschs wird A dann Alleineigentümer des Wohnungseigentums Nr. 1 und B Alleineigentümer des Wohnungseigentums Nr. 2.
In Abt. II ist ein Sanierungsvermerk eingetragen.
Ist jetzt für die Abschreibung des Wohnungseigentums Nr. 2 und den Tauschvertrag zwischen A und B die sanierungsrechtliche Genehmigung erforderlich?