Klausel Zuschlagsbeschluss

  • Ich habe hier vorliegend einen Antrag auf Erweiterung der Klausel hinsichtlich eines Zuschlagsbeschlusses. Eine entsprechende Klausel wurde bereits gegen die beiden ehemaligen Eigentümer erteilt.
    Nunmehr wird beantragt, die Klausel auch auf die im Anwesen lebende Wohnungsberechtigte zu erweitern. Das Wohnungsrecht ist durch den Zuschlag erloschen.
    Weiterhin wird beantragt, eine entsprechende Klausel gegen eine weitere dort lebende Person nebst Kind zu erteilen. Diese Person ist allerdings nicht dort gemeldet. Angaben hinsichtlich eines etwaigen Mietverhältnisses wurden nicht gemacht.
    Meine Frage wäre nunmehr, ob die Klauselerteilung hinsichtlich der Person, die dort nicht gemeldet ist, möglich wäre.
    Für entsprechende Anregungen wäre ich dankbat.

  • Warum nicht ?
    Wenn der Antragsteller vorträgt, dass die Person dort wohnt, würde ich das erst einmal so akzeptieren.
    Es wird ja ohnehin noch schriftlich angehört.
    Wenn die Post nicht zurückkommt, ist sie offenbar angekommen, sodass die Klausel erteilt wird.

  • Aus meiner Akte und dem Vortrag des Rechtsanwaltes geht allerdings nicht hervor, dass es sich bei der weiteren Person nebst kleinem Kind um eine Familienangehörige der Schuldner handelt. Diese Person war früher unter dieser Adresse gemeldet, ist aber seit Jahren nunmehr unter einer anderen Anschrift gemeldet. Daher weiß ich nicht, ob ich diese Frau auch darunter fassen könnte.

  • Zitat

    Daher weiß ich nicht, ob ich diese Frau auch darunter fassen könnte.

    Der Ersteher muss doch nur vortragen / glaubhaft machen, dass die Person XY den Besitz am Versteigerungsobjekt innehat. Allzu hohe Anforderungen sollten insoweit an die Glaubhaftmachung nicht gestellt werden. Wenn eine Klausel gegen Person XY erteilt wird, obwohl XY keinen Besitz am Versteigerungsobjekt ausübt, ergeben sich für XY keine Nachteile.

  • Minderjährige Kinder müssen nicht namentlich mit in die Klausel, da sie kein eigenes Besitzrecht ausüben. Gleiches gilt für Gäste.

    Volljährige Kinder würde ich aber mit aufnehmen.

    Dritte, die zum Haushalt des vormaligen Eigentümers gehören sowie Dritte, deren Besitzrecht durch Zuschlag untergegangen ist (wie hier das Wohnrecht) müssen namentlich mit in die Klausel. Wer dort gemeldet ist und wer nicht, prüfe ich im Klauselverfahren nicht. Nichtmal der Schuldner selbst muss dort gemeldet sein.

    Soweit ich weiß sind die Klauseln dann Rechtspflegersache, wenn es sich nicht um den Schuldner selbst handelt.

    Ich höre die zu räumenden Personen vorher an. Könnte ja sein, dass sie ihr Besitzrecht aus einem Miet/Pachtvertrag ableiten.

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