auflösend bedingtes Geh- und Fahrtrecht?

  • Guten Morgen,

    ich soll ein Geh- und Fahrtrecht für den jeweiligen Eigentümer eintragen, auflösend bedingt durch Übernahme des Weges und Eintragung der Stadt als Eigentümer des dienenden Grundstücks.
    Ferner steht in der Urkunde, dass beabsichtigt ist, das dienende Grundstück an die Stadt zu veräußern.
    Im Schöner/Stöber fand ich nur, dass diese Bedingung beim herrschenden Grundstück zulässig ist, wie sieht es aber beim dienenden Grundstück aus?
    Vllt. hatte jemand schon mal so einen Fall.

    LG

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