Hallo,
ich habe im November letzten Jahres den Wertersatz zur Fahndung ausgeschrieben.
D.h. ich habe die Pfändungsanordnung erlassen und der Richter die Durchsuchungsanordnung.
Heute wurde der Veurteilte bei der Polizei in anderer Sache verhört und in meiner Sache sollte die Wohnung durchsucht werden.
Deshalb wollte die Polizei einen neuen Beschluss, da eine Durchsuchungsanordnung nach 6 Monaten unzulässig wird.
Gilt diese 6-Monats-Frist bei der Ausschreibung des Wertersatzes wirklich auch? Das ist doch sinnfrei.
Wie gestaltet sich das praktisch? Bin am AG in der Jugendvollstr. Die Ausschreibung muss hier die StA machen wegen der technischen Voraussetzungen. Müssten wir hier dann immer nach Ablauf von 6 Monaten die Beschlüsse erneuern, die dann von der StA im System neu eingespeist werden?
Vielen Dank schon mal.