Hallo,
ich habe einen Antrag auf Freigabe von Nachzahlung des Jobcenters. Der Antrag enthielt zunächst keine Anlagen. Diese wurden nun nachgereicht (Kontoauszüge seit Januar). Nach dem Antrag habe ich schon die einstweilige Einstellung zur Sicherung des Betrags gemacht.
Nun meine Frage: Müssen die Anlagen zunächst dem Gläubiger zur Kenntnis und Stellungnahme übersandt werden? Frist wieder eine Woche zur Anhörung?? (Dann dauert es ja noch länger für die Schuldnerin.) Außerdem ist es ja schon ein sensibler Bereich mit den Kontoauszügen.
Wie macht ihr das?
Danke schonmal.