Wie belehrt man bitte eine GmbH?
Welchen Sinn sollte der Eintrag der vbuH in der Insolvenztabelle bei einer GmbH überhaupt haben? Mit Beendigung des Insolvenzverfahrens erlischt die GmbH. Eine Vollstreckung nach § 850f ZPO wäre auch ohnehin bei einer GmbH nicht möglich.Augenblicklich will sich mir der Sinn auch nicht erschließen, aber man weiß ja nie, was künftig noch entschieden wird und der GF dann in der Uhr ist....
Mir schwebt da die Haftung des GF für zur Tabelle angemeldet und nicht bestrittene Forderungen des FA als Beispiel vor, siehe BFH vom 16.05.2017, VII R 25/16. (Ich weiß, das ist AO, aber wer weiß, was manche Leute aus dem Hut zaubern).
Solche Dinge regelt das Finanzamt per Haftungsbescheid gegen den Geschäftsführer. Mit der GmbH hat das dann nichts mehr zu tun.