Ich habe hier einen Tabellenauszug in einem Insolvenzverfahren, in dem der Forderungsgrund der vors. beg. unerl. Handlung ausgewiesen ist. Nur handelt es sich bei der Insolvenzschuldnerin um eine GmbH.
Frage: Hat das irgendeine Rechtsfolge? Die GmbH ist ja nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufgelöst, eine Restschuldbefreiung kann es bei jr. Pers. nicht geben.
Es kommen ja immer wieder mal Forderungsanmeldungen in Verfahren jur. Personen, in denen die Deliktseigenschaft angekreuzt und teilweise auch begründet wird. Die Insolvenzgerichte, mit denen ich zu tun habe, nehmen das aber gar nicht erst auf, daher meine Überraschung.