Vereinigung von zwei Erbbaurechten

  • Eigentlich nur eine "technische" Frage:
    Ursprünglich war ein Gesamt-Erbbaurecht auf vier Grundstücken eingetragen.
    Erbbaugrundbuch Blatt 1000 wurde angelegt.
    Dann wurde vor ca. 20 Jahren das Erbbaurecht geteilt.
    Für ein Grundstück wurde ein einzelnes Erbbaurecht gebildet und das
    neue Erbbaugrundbuch Blatt 1200 angelegt.
    Jetzt wird das rückgängig gemacht.
    Würdet ihr das Erbbaugrundbuch Blatt 1200 schließen und das eine Grundstück
    wieder im alten Erbbaugrundbuch Blatt 1000 aufführen.
    Oder muss ein ganz neues Erbbaugrundbuch angelegt werden und die beiden bisherigen Erbbaugrundbücher geschlossen werden?

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