Hallo, Kostenprofis! Ich stehe etwas auf der Leitung und bin mir nicht sicher, wie ich hier richtig abrechne:
Mdtin. beauftragt uns mit Vertretung im Scheidungsverfahren, wobei zunächst Auskunft über Einkünfte des EM für Berechnung Trennungsunterhalt und Kindesunterhalt verlangt wird. Da keine Auskunft erteilt wird, wird Antrag auf Auskunft und Zahlung von Kindesunterhalt eingereicht. Außergerichtlich finden Einigungsgespräche über die strittigen Fragen statt mit dem Ziel, eine notarielle Vereinbarung zu beurkunden. Gericht beraumt Termin an, wir teilen mit, das notarielle Trennungsvereinbarung angestrebt wird und beantragen Ruhen des Verfahrens und Aufhebung des Termins, dies geschieht. Nach Beurkundung reichen wir die Trennungsvereinbarung beim Gericht ein und stellen Kostenantrag zu Lasten des Antragsgegners. Antragsgegner hat sich in der Urkunde u.a. zur Zahlung von Kindesunterhalt verpflichtet. Das Gericht erläßt Beschluss, dass A.gegner Kosten zu tragen hat u. setzt Streitwert auf rund 8.600,-- € fest.
Ich würde jetzt Verfahrens-, Termins- u. Einigungsgebühr (oder Erledigungsgebühr??) ansetzen. Bin aber unsicher, ob die Terminsgebühr überhaupt und ob die Erledigungsgebühr oder die Einigungsgebühr (in Höhe von 1,5?) entsteht und nach welchem Wert?
Vielen Dank schon jetzt für Eure Antworten!
PS: Ich überlege, in welcher Höhe ich die Geschäftsgebühr anrechne? Das geht ja nur in Höhe des Wertes für das Gerichtsverfahrens oder ??