Über das Vermögen des S ist das Insolvenzverfahren eröffnet (IN-Verfahren einer natürlichen Person).
S und X hatten einige Jahre zuvor ein Darlehen bei der Bank B aufgenommen, für das sie gesamtschuldnerisch haften. S zahlte hierauf im lezten Jahr vor der Verfahrenseröffnung Raten von insgesamt 25.000,- EUR an B.
Die Anfechtung gegenüber B dürfte hier jedoch daran scheitern, dass die Voraussetzungen des § 133 InsO nicht nachweisbar sind. X hingegen ist ein Verwandter von S und kannte dessen Zahlungsunfähigkeit nachweislich sehr genau. Durch die Zahlungen des S an B ist ja nun auch die Forderung der B gg. X kleiner geworden (Gesamtschuld). Kann der Insolvenzverwalter des S jetzt die Anfechtung gegenüber X erklären, der dann diesen Vorteil (= 25.000,- EUR verringerte Darlehensschuld) gem. § 143 Abs. 1 InsO zurückgewähren muss?
Grüße