Als Erbnachweis wird zur Grundbuchberichtigung für Grundbesitz in Deutschland die beglaubigte Abschrift eines Europäischen Nachlasszeugnisses eines deutschen Amtsgerichts vorgelegt.
Kann ich das als Erbnachweis anerkennen?
Ist der UdG für die Erteilung des Zeugnisses zuständig?