Hallo zusammen,
ich stelle mir seit Längerem die Frage wie es um die Rückzahlungspflicht steht, wenn man sich mangels Tauschpartner auf eigenen Antrag entlassen lässt und in einem neuen Bundesland eingestellt wird. Hamburg ist ja hinsichtlich der Rückzahlung der Anwärterbezüge bei Abbrechern sehr kulant und fordert keine Beträge zurück. Hat hier jemand Erfahrungen wie es aussieht, wenn man in den ersten 5 Jahren nach dem Studium gehen möchte?
Die Befürchtung ist natürlich auch "unten durch" zu sein, wenn man das Gespräch sucht und erklärt, dass man weg möchte. Ich möchte es mir natürlich auch nicht verbauen, falls ich hierbleiben "müssen" sollte.
Vielen Dank im Vorraus.
LG