Viele Betreuer verwenden zur Rechnungslegung das Programm Butler 21.
Darin werden die Einnahmen und Ausgaben durch entsprechende Buchungslisten erfasst.
Separate Kontoauszüge gibt es nur durch Zweitfertigungen der Kontoauszüge, die kostenpflichtig sind.
Manche Betreuer legen diese Zweitfertigungen der Kontoauszüge nicht vor, weil sie meinen, dass die
Einnahmen und Ausgaben durch die Buchungslisten von Butler21 hinreichend nachgewiesen sind.
Verlangt Ihr bei Butler21 noch zusätzliche Zweitfertigungen der Kontoauszüge ?