Ich habe eine Nachlasspflegschaft weil keine Erben bekannt sind und gleichzeitig wurde ein TV-Zeugnis erteilt.
Der Nachlasspfleger meint, die Pflegschaft kann aufgehoben werden, aber wer "überwacht" dann den TV ?
Die Aufgabe des TV sollte sein, eine Immobilie auf einen Dritten zu übertragen, dieser hat aber kein Geld für den Vertrag und im Nachlass ist auch kein Geld.
Was nun ?