Vormundschaftsrechtsreform

  • Jedenfalls muss das o.g. Buch gut sein , weil sich nur dann die hohen Anschaffungskosten von m.W. 48 EUR amortisieren.:)
    Ob das Buch zu schnell aus dem Boden gestampft wurde, weil es bereits dieses Jahr erscheint, kann ich nicht beurteilen.
    Ich halte bis auf weiteres Literatur zum Reformwerk , die erst 2022 neu erscheint , für aussagekräftiger .

  • Ich halte es für zwingend, dass jeder Rechtspfleger den kurz vor dem Inkrafttreten des Reformgesetzes erscheinenden Grüneberg (vormals Palandt) erhält, weil man dann die denkbar aktuellste Kommentierung zur Hand hat und sich anders auch nicht vernünftig arbeiten lässt - ganz abgesehen davon, dass man ohnehin jedes Jahr die aktuellste Auflage zur Hand haben muss.

    Für den Fall der Nichtbeschaffung durch den Dienstherrn sollte man sogleich Haftungsanzeige erstatten.

  • Vielen Dank für die Rückmeldungen. Ich werde mir das Werk mal selbst ansehen und schauen ob es (für mich) brauchbar ist.

    Ich sehe eine Schulung als sinnvolle und notwendige Ergänzung zum Selbststudium, um zu sensibilisieren und einen fachlichen Austausch anzuregen.

    Wir werden sehen, wie die Oberbehörden mit der Reform umgehen.

  • Ich halte es für zwingend, dass jeder Rechtspfleger den kurz vor dem Inkrafttreten des Reformgesetzes erscheinenden Grüneberg (vormals Palandt) erhält, weil man dann die denkbar aktuellste Kommentierung zur Hand hat und sich anders auch nicht vernünftig arbeiten lässt - ganz abgesehen davon, dass man ohnehin jedes Jahr die aktuellste Auflage zur Hand haben muss.

    Für den Fall der Nichtbeschaffung durch den Dienstherrn sollte man sogleich Haftungsanzeige erstatten.

    (Spoiler: Könnte Spuren von Ironie enthalten)

  • Ich halte es für zwingend, dass jeder Rechtspfleger den kurz vor dem Inkrafttreten des Reformgesetzes erscheinenden Grüneberg (vormals Palandt) erhält, weil man dann die denkbar aktuellste Kommentierung zur Hand hat und sich anders auch nicht vernünftig arbeiten lässt - ganz abgesehen davon, dass man ohnehin jedes Jahr die aktuellste Auflage zur Hand haben muss.

    Für den Fall der Nichtbeschaffung durch den Dienstherrn sollte man sogleich Haftungsanzeige erstatten.

    Netter Versuch...da wird dann darauf verwiesen, dass man ja B**k-Online abonniert habe und im Stich gelassen als Rechtspfleger.

  • In der Gesetzessammlung Beck-Texte BGB dtv 5001 88. Auflage 2021 Seite 472 ff.
    sind bereits die ab 01.01.2023 geltenden neuen Vorschriften bezügl. Vormundschaft und Betreuuung enthalten, soweit das BGB betroffen ist.
    Das Buch kostet 5,90 €

  • Also, für ein paar der Regelungen genügt lesen. Das stimmt. Weite Teile des Gesetzes sind wirklich gut gefasst.

    Große :confused: haben sich beim Studium der Regelungen zur Schlussrechnung aufgetan. Einiges ist schlicht nicht geregelt - muss der Betreuer z.B. dem Gericht Belege zur Prüfung einreichen? Das Gericht muss die RL an den Berechtigten weiterleiten, soll er auch die Originalbelege zwecks Weiterleitung an den Berechtigten beifügen??? :gruebel: Falls das Gericht die RL dann auch prüfen soll, werden die Belege durch den Berechtigten dann zurückgereicht?:mad:

    Also, für sowas fände ich Kommentare und eine Schulung schon ganz nett. Ansonsten wird jeder RPfl das Gesetz anders auslegen.

    * Was schert´s die Eiche, wenn das Schwein sich an ihr reibt! *

  • Ich halte es für zwingend, dass jeder Rechtspfleger den kurz vor dem Inkrafttreten des Reformgesetzes erscheinenden Grüneberg (vormals Palandt) erhält, weil man dann die denkbar aktuellste Kommentierung zur Hand hat und sich anders auch nicht vernünftig arbeiten lässt - ganz abgesehen davon, dass man ohnehin jedes Jahr die aktuellste Auflage zur Hand haben muss.

    Für den Fall der Nichtbeschaffung durch den Dienstherrn sollte man sogleich Haftungsanzeige erstatten.

    Netter Versuch...da wird dann darauf verwiesen, dass man ja B**k-Online abonniert habe und im Stich gelassen als Rechtspfleger.

    wer ist für IVRA NOVIT CVRIA zuständig, der Dienstherr oder der betroffene dienstverpflichtete Rechtspfleger?

    Ansonsten wird jeder RPfl das Gesetz anders auslegen.


    das passiert auch schon bei den angeblich eindeutigen Gesetespassagen... freut euch doch, endlich kann man die lücke im Gesetz durch eigene Argumentation, Beschwerden, Nichtabhilfebeschlüsse etc. ausfüllen. und natürlich dem, was die Beschwerdegerichte einem so dann ins Stammbuch schreiben...

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