Wegen der Festsetzung der Höhe der Vergütung:
Ich kann mir das Verfahren bei einem Festsetzungsantrag gerade nicht wirklich vorstellen. Zuständig für die Festschreibung der Höhe der Vergütung ist das Amtsgericht, in dessen Bezirk der Betreuer sein Büro hat. Die Betreuer sind aber immer in mehreren Bezirken tätig.
Dh. bei jedem Antrag frage ich beim zuständigen Gericht nach, ob dort inzwischen eine Festschreibung erfolgte??? Wie soll man sich das vorstellen?