Hallo zusammen,
habe einen italienischen Erblasser. Er war verheiratet und hat eine Tochter. Die Ehegatten lebten im Güterstand der Errungenschaftsgemeinschaft nach italienischem Recht.
Auf Grund gewöhnlichen Aufenthalts in Deutschland richtet sich diegesetzliche Erbfolge nach deutschem Recht, sprich der Ehegatte erbtgrundsätzlich ¼ und die Tochter ¾.
Nunmehr kommt ja wieder der § 1371 I BGB ins Spiel, welcher lautBGH erbrechtlich zu qualifizieren ist.
Ich habe teilweise gelesen, dass die Errungenschaftsgemeinschaftnicht vergleichbar ist mit der deutschen Zugewinngemeinschaft. Andererseitshabe ich auch gelesen, dass - weil das italienische Recht keinegüterrechtlichen Ansprüche im Todesfall vorsieht, § 1371 I BGB diese Lückeschließe. Im Todesfall würde es daher regelmäßig zu einer Erhöhung der Erbquoteum ¼ führen.
Hat hier jemand Erfahrungen?