Ich habe Wertgegenstände (mehr oder minder wertvoll ;)) in Form von Schmuck, Uhren u.ä. von der LJK aus der Hinterlegung an das AG abgefordert und zurückbekommen, da der Anspruch auf Herausgabe nach 30 Jahren erloschen ist.
Ich werde nun also die Verwertung bzw. Vernichtung der sogenannten Kostbarkeiten betreiben.
Das Problem ist, wohin gehören die Dinge bis ich sie verwertet/vernichtet habe?
Meiner Meinung nach gehören diese nun übergangsweise in den Tresor der Verwaltung, da die Hinterlegungsstelle zur Verwaltung gehört.
Hier wird aber im Hinblick auf eine Prüfung befürchtet, dass diese Wertsachen nicht in diesem Tresor der Verwaltung liegen dürfen.
Wohin dann mit dem Zeug? in den Tresor der Geldstelle vlt? Und was für ein Formular muss ausgefüllt werden, um die Sachen dort reinzulegen?
Ich finde leider in den Vorschriften nichts.
Kann mir da jemand weiterhelfen?