verfallene Kostbarkeiten

  • Ich habe Wertgegenstände (mehr oder minder wertvoll ;)) in Form von Schmuck, Uhren u.ä. von der LJK aus der Hinterlegung an das AG abgefordert und zurückbekommen, da der Anspruch auf Herausgabe nach 30 Jahren erloschen ist.
    Ich werde nun also die Verwertung bzw. Vernichtung der sogenannten Kostbarkeiten betreiben.

    Das Problem ist, wohin gehören die Dinge bis ich sie verwertet/vernichtet habe?
    Meiner Meinung nach gehören diese nun übergangsweise in den Tresor der Verwaltung, da die Hinterlegungsstelle zur Verwaltung gehört. :gruebel:

    Hier wird aber im Hinblick auf eine Prüfung befürchtet, dass diese Wertsachen nicht in diesem Tresor der Verwaltung liegen dürfen. :confused:
    Wohin dann mit dem Zeug? in den Tresor der Geldstelle vlt? Und was für ein Formular muss ausgefüllt werden, um die Sachen dort reinzulegen?

    Ich finde leider in den Vorschriften nichts.

    Kann mir da jemand weiterhelfen?

    Sei nett zu Tieren, du könntest selbst eins sein. (Norbert Blüm)

  • Also ich als Hinterlegungsstelle nehme die Wertgegenstände nach Verfall nicht entgegen. Selbst wenn ich den Verfall feststelle, bleiben sie zunächst bei der Hinterlegungskasse im Tresor. Und mit der Verwertung beauftrage ich einen Gerichtsvollzieher, der die Wertgegenstände dann direkt bei der Hinterlegungskasse abholt.

  • Das ist eine gute Lösung, die aber wahrscheinlich aber auch vom Wert dieser Gegenstände abhängt.

    Bei den Sachen hier, ist es eher so, dass der Gerichtsvollzieher mehr Kosten verursacht, als was als Erlös herauskommt.

    Sei nett zu Tieren, du könntest selbst eins sein. (Norbert Blüm)

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