Aushang - Frist kaputt?

  • Ich habe eine öffentliche Zustellung veranlasst (vom Richter auf mich übertragen - Hinweis auf Richterzuständigkeit daher leider zwecklos :() mit Aushangfrist von 1 Monat. Jetzt legt mir die Geschäftsstelle den Aushang vor: angehängt an die Gerichtstafel am 19.5, abgenommen am 19.6.
    Ich würde mich ja gerne irren, aber die Frist ist doch kaputt, oder? Das Ding hätte noch den ganzen 19.6. lang aushängen müssen, richtig?

    Komplizierte Probleme heißen komplizierte Probleme, weil es keine einfachen Lösungen für sie gibt, sonst hießen sie einfache Probleme.

    - Frank Nägele, KStA v. 25.3.17 -

  • entscheidend wird der § 187 BGB sein Absatz 1 oder 2 sein ....
    von daher kommt es darauf an was öffentlich zugestellt werden sollte, vermutlich ein
    "Urteil", so dass § 187 Abs.1 BGB Anwendung finden würde.
    Fristbeginn daher der 20.05. und Ende demnach der 19.06.20.....

    Alles ohne Gewähr grins

    Jahreslosung 2024: Alles was ihr tut, geschehe in Liebe

    1. Korinther 16,14

  • Seufz. Man hat ja auch sonst nichts zu tun.

    Danke schön!

    Komplizierte Probleme heißen komplizierte Probleme, weil es keine einfachen Lösungen für sie gibt, sonst hießen sie einfache Probleme.

    - Frank Nägele, KStA v. 25.3.17 -

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