Für A ist ein Berufsbetreuer bestellt, weil deren Kinder aufgrund einer bestehenden Erbengemeinschaft nach dem Vater zerstritten sind.
Die Tochter B hat jetzt bei der Mutter einige ältere Briefe des Finanzamts und des Gerichtsvollziehers aufgefunden und an sich genommen.
Die Tochter B hat jetzt an das Betreuungsgericht geschrieben, dass ihrer Ansicht nach der Berufsbetreuer sein Amt nicht richtig wahrnimmt, er sich nicht um die Post kümmert, und verlangt jetzt vom Betreuungsgericht Auskunft darüber, was der Berufsbetreuer bisher, auch wegen der Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft, überhaupt gemacht hat.
Die Tochter hat weiter geschrieben, dass sie die Briefe erst wieder herausgibt, wenn sie diese Auskunft erhalten hat.
Ist die Tochter berechtigt, diese Auskunft zu verlangen und die Post zurückzuhalten ?