Guten Morgen!
Ich habe hier ein VU nachdem die Bekl. die Kosten des Rechtsstreits zu tragen hat und "Die Beklagte wird verurteilt, die Kläger von vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten in Höhe von 504,80 € freizustellen".
Mich irritiert das immer wieder zumal nun der Kläger RA seinen KFA folgendermaßen stellt
1,3 GG 2300
1,3 VG 3100
abzügl. Anrechnung 0,75 GG 2300
TG
Auslagenpauschale
...
Die GG Nr. 2300 kann doch nie im KFA auftauchen (also klar nur die Anrechnung)
Was hat es denn mit dieser Freistellung auf sich? Ist das eben wie 15 a II RVG, die Titulierung, zu sehen?
Ich würde dem RA nun eben schreiben dass er die Nr. 2300 GG aus dem KFA streichen muss.
Danke!