Hallo,
mir liegt ein Testament vor, in dem der Erblasser seinen Sohn als Erben eingesetzt hat und seine Enkelkinder als Nacherben.
Zudem hat er die auflösende Bedingung getroffen:
"Dem Vorerben gestatte ich jedoch, die Nacherbfolge dadurch zu beseitigen, dass er über seinen Nachlass - und damit unmittelbar über meinen Nachlass - innerhalb meiner Abkömmlinge oder zugunsten beliebiger Personen durch notariell beurkundete Verfügung von Todes wegen nach Belieben anderweitige Bestimmungen trifft.
Dabei muss er ausdrücklich von der Änderungsbefugnis Gebrauch machen.
Die Anordnung der Vor- und Nacherbfolge ist an die vorstehende auflösende Bedingung geknüpft.
Die Bedingungsvoraussetzungen müssen, wenn die Nacherbfolge endgültig entfallen soll, noch im Zeitpunkt des Ablebens des Vorerben vorliegen, die vorgenannte abweichende Verfügung muss also wirksam werden."
Ist solche eine Bedingung zulässig ? Müsste ich das fast identisch in den Erbschein aufnehmen ?
Vielen Dank !