Verfahrenskostenhilfe nur für Terminswahrnehmung

  • Guten Morgen,

    ich habe hier eine Verfahrenskostenbewilligung, die ich so noch nie gesehen habe. Die Richterin hat Urlaub, daher kann ich nicht fragen.
    Vielleicht kann mir hier jemand auf die Sprünge helfen?

    Einstweiliges Verfügungsverfahren und Hauptsacheverfahren werden zusammen verhandelt. Vergleich wird im Termin geschlossen.

    Dem Kindsvater wird Verfahrenskostenhilfe unter Beiordnung von Rechtsanwalt X bewilligt.

    Der Kindsmutter wird für die Wahrnehmungdes Termins Verfahrenskostenhilfe unter Beiordnung von Rechtsanwältin XY bewilligt.

    Rechtsanwältin XY macht nun alle Gebühren geltend (Verfahrensgebühr, Terminsgebühr, Vergleichsgebühr inklusive Mehrvergleich).

    Ich bin verwirrt.....

  • Ich kenne so etwas nicht, würde aber sagen, es können nur die Kosten berechnet werden, die ausschließlich durch die Terminswahrnehmung entstanden sind, also Terminsgebühr und gegebenenfalls Reisekosten zum Termin.

  • :gruebel: Also selbst bei diesem Wortlaut der Bewilligung müssten alle angemeldeten Gebühren entstanden sein...

    Die VG entsteht für das Betreiben des Geschäfts... fällt also zwangsläufig auch an, wenn ein Termin wahrgenommen wird. Der Vergleich wurde im Termin geschlossen.

    Alle Gebühren sind mithin "für die Wahrnehmung des Termins" entstanden m. E.

    Auch wenn ein Beamter schnell und unbürokratisch handelt, kann eine amtliche Tätigkeit vorliegen.
    (LG Bielefeld, Urteil vom 28. Januar 2003 – 2 O 634/02 –, juris)

    Ein Narr ist viel bemüht; des Weisen ganzes Tun,
    Das zehnmal edeler, ist Lieben, Schauen, Ruhn.
    Angelus Silesius (1624 - 1677)

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