Hinterlegung für Miterben

  • Hallo,
    bin noch relativ neu in Hinterlegungssachen und bin mir gerade nicht sicher, ob ich mir Probleme suche, wo keine sind? Brauche Hilfe, um hier klarzusehen:

    Die Erblasserin hat in ihrem Testament mehrere Personen (entfernte Verwandte oder Freunde) zu bestimmten Anteilen als Erben eingesetzt und einen TV eingesetzt.

    Der TV hat jetzt die Hinterlegung eines Betrages von 26.000,- € für 2 der Miterben ("Eheleute A") beantragt, da diese ihm trotz mehrfacher Aufforderung keine Bankverbindung mitgeteilt haben. Alle übrigen Erben hat er ausbezahlt. Als Empfangsberechtigte hat er angegeben:
    Frau A (14.000,- €)
    Herr A (12.000,- €)
    beide vertreten durch RA X.

    Auf das Recht auf Rücknahme hat er nicht verzichtet (= keine Angabe in der Zeile gemacht).

    Meine Gedanken dazu:

    a) Einen Nachweis des Annahmeverzuges hat er nicht beigefügt, diesen würde ich anfordern und dabei auch erfragen, ob die beabsichtigte HL angekündigt wurde. Kopien der Aufforderungsschreiben dürften ausreichen, oder?
    b) Müssten die Beträge für Herrn und Frau A getrennt hinterlegt werden? Oder ist eine Hinterlegung des Gesamtbetrages korrekt?
    Da er als TV die Erbauseinandersetzung bewirkt, haben die Eheleute A separate Ansprüche?

    c) Ist es ein Hinderungsgrund für die Hinterlegung, wenn ich vermute, dass die Eheleute A ihre Bankverbindung nicht mitteilen, weil sie mit dem ihnen zugeteilten Betrag nicht zufrieden sind? Hatte im Kommentar unter
    Annahmeverzug nachgelesen und deshalb jetzt diese Bedenken.
    Meine Vermutung ergibt sich daraus, dass ich zufällig einen Antrag an das Grundbuchamt gesehen habe, dass die Eheleute A eine Kopie des Vertrages beantragt haben, mit welchem die Erblasserin vor 8 Jahren ihren
    Grundbesitz an eine der Miterbinnen übertragen hat (wurde bisher verwehrt, da keiner der Miterben zum Kreis der Pflichtteilsberechtigten gehört, ein berechtigtes Interesse bisher nicht dargelegt wurde).

    d) Die fehlende Erklärung zum Verzicht des Rechts auf Rücknahme ist unproblematisch?

    Mein größtes gedankliches Problem ist im Moment b). Bin dankbar für alle Tipps.

  • Das löst zwar mein HL-Problem nicht, aber verstehen möchte ich es schon:

    Der Grundbesitz gehört nicht zum Nachlass, Ausgleichsansprüche nach §§ 2050ff. BGB bestehen wegen des (fehlenden) Verwandtschaftsverhältnisses nicht.
    Woraus ergibt sich hier ein berechtigte Interesse des Miterben?

  • Die Erben sind Rechtsnachfolger der Erblasserin. Mit welcher Begründung sollte man ihnen daher in deren Eigenschaft als Erben der vertragschließenden Erblasserin die Einsicht in einen Vertrag verwehren, den die Erblasserin zu Lebzeiten geschlossen hat?

    Eine ganz andere Frage ist, ob jemand der nicht Miterbe ist, ein Einsichtsrecht hat.

  • So gesehen natürlich einleuchtend, danke. Hatte ich ganz offensichtlich ein Brett vorm Kopf ...

    Aber für mein HL-Problem bräuchte ich weiterhin noch Denk-Nachhilfe …

  • a) Ja, Kopien der Aufforderungsschreiben reichen da in der Regel aus. Mehr würde ich in einem solchen Fall nicht verlangen.

    b) Wenn Herr A nur Anspruch auf 14.000,- € hat und Frau A auf 12.000,- €, ist für beide ein gesonderter HL-Antrag zu stellen, in dem sie jeweils alleinige Empfangsberechtigte sind.

    c) Nein, das ist kein Hinderungsgrund.

    d) Wenn dort gar nichts steht, frage ich immer nach und weise darauf hin, dass die Hinterlegung nur bei einem Verzicht schuldbefreiend wirkt.

  • a) Ja, Kopien der Aufforderungsschreiben reichen da in der Regel aus. Mehr würde ich in einem solchen Fall nicht verlangen.

    b) Wenn Herr A nur Anspruch auf 14.000,- € hat und Frau A auf 12.000,- €, ist für beide ein gesonderter HL-Antrag zu stellen, in dem sie jeweils alleinige Empfangsberechtigte sind.

    c) Nein, das ist kein Hinderungsgrund.

    d) Wenn dort gar nichts steht, frage ich immer nach und weise darauf hin, dass die Hinterlegung nur bei einem Verzicht schuldbefreiend wirkt.

    :daumenrau
    Sehe/mache ich genauso.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!