Ich bin hier etwas verunsichert und würde mich über Meinungen freuen:
Der Berufsbetreuer verursacht in einem Zeitraum von 4 Monaten ca. 40 EUR an Gebühren für Barabhebungen. Der Betreute erhält dann Bargeld gegen Quittung. Ich habe schon 5 Jahre im Betreuungsgericht hinter mir und das ist das erste Mal, dass diese kostenpflichtige Abhebungsweise keine absolute Ausnahme darstellt. Der Betroffene erhält ALG II, daher halte ich ca. 10 EUR/Monat für zusätzliche Bankgebühren für viel Geld. Auf der anderen Seite kann ich dem Betreuer natürlich nicht vorschreiben, wie er sich organisiert.
ABER: Muss der Betroffene diese Kosten tragen? Gibt es hier eine Handhabe?
Da ich aktuell im Homeoffice arbeite sind meine Recherchemöglichkeiten leider beschränkt. Ich wäre dankbar, wenn jemand einen Hinweis geben könnte.