Guten Morgen Kollegen, ich habe eine Frage zu Stellenbesetzungen in der Fachgerichtsbarkeit. Momentan ist eine Stelle bei einem hessischen Sozialgericht ausgeschrieben. Laut GVP gibt es dort zwei Rechtspfleger (GL und stellv. GL). Die Stelle wäre interessant für mich –Voraussetzungen passen und es ist heimatnah. Nun meine Bedenken: Was passiert mit der Stelle, wenn man länger ausfällt (Elternzeit, Krankheit)? Wird die über eine Ausschreibung neu besetzt und man bekommt nach Rückkehr irgendeine Stelle an irgendeinem hessischem Sozialgericht? Wie wird das gehandhabt?
Danke!