Stellenbesetzung Sozialgerichtsbarkeit

  • Guten Morgen Kollegen, ich habe eine Frage zu Stellenbesetzungen in der Fachgerichtsbarkeit. Momentan ist eine Stelle bei einem hessischen Sozialgericht ausgeschrieben. Laut GVP gibt es dort zwei Rechtspfleger (GL und stellv. GL). Die Stelle wäre interessant für mich –Voraussetzungen passen und es ist heimatnah. Nun meine Bedenken: Was passiert mit der Stelle, wenn man länger ausfällt (Elternzeit, Krankheit)? Wird die über eine Ausschreibung neu besetzt und man bekommt nach Rückkehr irgendeine Stelle an irgendeinem hessischem Sozialgericht? Wie wird das gehandhabt?

    Danke!

    3 Mal editiert, zuletzt von Tranquillo (29. Juni 2020 um 08:57) aus folgendem Grund: Tippfehler

  • Ich hatte mal eine befristete Stelle in der Fachgerichtsbarkeit und war dort die Mutterschutz-und Elternzeitvertretung für eine Kollegin. Ich wurde dorthin abgeordnet und mit Ende der Elternzeit endete meine Abordnung.

    Ob das bei kleineren Gerichten in der Finanz auch so läuft, weiß ich leider nicht. Evtl. eine Frage fürs Bewerbungsgespräch?

  • Ich würde das eher nicht als Frage empfehlen.
    Die Verwaltung darf nicht nach Kinderwunsch oder Planungen fragen, aber wenn man selbst suggeriert, Pläne zu haben oder gesundheitliche Probleme erwartet... Nicht so gut.
    Klar ist das nicht fair, aber gerade für ein kleines Gericht ist es eine ziemliche Belastung, einen Ersatz einzuarbeiten.

    Wenn Du erstmal auf einer Stelle sitzt und man zufrieden ist, wird Elternzeit sicher über eine Vertretung geregelt werden und Du kannst hinterher wieder auf die Stelle.
    Bei Krankheit ist es schwieriger, weil es ja nicht absehbar ist, wie lange die dauert. Aber auch da kenne ich das über Vertretungen.

    Wir taumeln durch die Straßen, so als wären wir jung und schön.

  • Natürlich muss man bei der Frage vorsichtig sein. Ich würde auch nicht fragen "Wie siehts denn aus, wenn ich dann in nem Jahr 3 Jahre in Elternzeit gehe?" Aber die Frage wie die Vertretung (auch bei längerem Ausfall) geregelt ist, fände ich persönlich vertretbar. Wenn es keinen Ersatz gäbe, müsste man ja dann auch den anderen Stelleninhaber für die komplette Dauer des Ausfalls vertreten.

    Der Einwand ist aber natürlich richtig und wichtig.

  • Zunächst sei einmal festgestellt, dass es an Sozialgerichten keine Rechtspfleger im Sinne des RPflG gibt. Stattdessen gibt es dort Beamte des gehobenen Dienstes, die je nach Bedarf in der Geschäftsleitung, als Urkundsbeamte und/oder Kostenbeamte Verwendung finden. Bei kleinen Sozialgerichten gerne auch alles in einer Person.
    Wenn Du erst an Dein (Wunsch)Sozialgericht versetzt bist, dann ändert sich daran grundsätzlich nichts, nur weil Du länger ausfällst. Wer in dieser Zeit Deine Arbeit macht, steht auf einem anderen Blatt.

  • Ich habe mich auch bei einem Sozialgericht beworden und würde mich über Infos freuen bezüglich der RAST. Was genau sind so die Standarts was die rechtssuchenden Bürger wollen?

  • Ein Tipp aus der Praxis:
    Man sollte mit solchen Anfragen in Foren WÄHREND des Bewerbungsverfahrens sehr sehr vorsichtig sein. Es könnte sein, dass evtl. die betreffende Geschäftsleitung mitliest und anhand der gegebenen Auskünfte die Fragestellerin den Bewerbungen relativ eindeutig zuordnen kann. ;)
    Und dann daraus möglicherweise Schlüsse zieht, die nicht unbedingt für die Einstellung der Bewerberin sprechen...

  • Ich habe mich auch bei einem Sozialgericht beworden und würde mich über Infos freuen bezüglich der RAST. Was genau sind so die Standarts was die rechtssuchenden Bürger wollen?


    Nichts wildes bei der RAST. Im Regel wollen sie nur die Klage aufgenommen bekommen. Es wird immer gegen eine Behörde geklagt (Versorgungsamt, Rentenversicherung, Kranken-/Pflegekasse, Arbeitsamt/Jobcenter etc.) wegen Ablehnung einer Leistung/Hilfsmittel/Rente, Leistungskürzungen o. ä. Ab und zu wollen sie den Fall schildern und gleich wissen, ob die Behörde richtig gehandelt hat. Hierzu können wir regelmäßig keine Auskünfte geben. Ab und zu muss eine Untätigkeitsklage aufgenommen werden.
    Da das Sozialrecht sehr umfangreich ist, können aus allen Bereichen Fragen kommen - aber hier erfolgt von uns immer der Hinweis, dass wir eine Rechtsantragsstelle sind und keine Rechtsberatung und dass man sich für eine Rechtsberatung einen Volljuristen suchen sollte...

    Ich komme auch aus der ordentlichen Gerichtsbarkeit - ich habe den Wechsel in die Sozialgerichtsbarkeit nie bereut...

  • Ein Tipp aus der Praxis:
    Man sollte mit solchen Anfragen in Foren WÄHREND des Bewerbungsverfahrens sehr sehr vorsichtig sein. Es könnte sein, dass evtl. die betreffende Geschäftsleitung mitliest und anhand der gegebenen Auskünfte die Fragestellerin den Bewerbungen relativ eindeutig zuordnen kann. ;)
    Und dann daraus möglicherweise Schlüsse zieht, die nicht unbedingt für die Einstellung der Bewerberin sprechen...

    Wer sachfremde Erwägungen dieser Art in eine Auswahlentscheidung einfließen lässt, hat meine Arbeitskraft ohnehin nicht verdient.

    Arbeit dehnt sich in genau dem Maß aus, wie Zeit für ihre Erledigung zur Verfügung steht.

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