Eheleute E1 und E2 sind im Grundbuch zu je 1/2 eingetragen. Sie testieren wie folgt:
1. Testament: Setzen sich gegenseitig der Erstversterbende den Längstlebenden zum alleinigen und unbeschränkten Erben ein. Schlusserben sind A und B
2. Testament/Nachtrag: Erbeinsetzung aus 1.T. wird aufgehoben. neue Erbeinsetzung wieder gegenseitig zum alleinigen und unbeschränkten Erben. Schlusserbe A.
3. Testament/Nachtrag: Bei der Erbeinsetzung aus 2. verbleibt es ausdrücklich: Wir setzen folgende Vermächnisse aus: B erhält 1/4 unseres Nachlasses, C erhält 1/4 unseres Nachlasses und D erhält Gläser.
4. Testament/Nachtrag: Bei der Erbeinsetzung aus 2. verbleibt es ausdrücklich: Wir setzen folgende Vermächnisse aus: C erhält 1/2 unseres Nachlasses und D erhält Gläser.
Nunmehr ist E1 verstorben. Sehe ich dass richtig, dass ich E2 als Alleinerben eintragen kann und die Vermächtnisse erst bei der Schlusserbenstellung zu prüfen habe, ob A überhaupt Alleinerbe ist? Also die Vermächtnisse nur für den Schlusserben gelten sollen und nicht schon für den ersten Erbfall.