Erbeinsetzung vs Vermächtnis

  • Eheleute E1 und E2 sind im Grundbuch zu je 1/2 eingetragen. Sie testieren wie folgt:

    1. Testament: Setzen sich gegenseitig der Erstversterbende den Längstlebenden zum alleinigen und unbeschränkten Erben ein. Schlusserben sind A und B

    2. Testament/Nachtrag: Erbeinsetzung aus 1.T. wird aufgehoben. neue Erbeinsetzung wieder gegenseitig zum alleinigen und unbeschränkten Erben. Schlusserbe A.

    3. Testament/Nachtrag: Bei der Erbeinsetzung aus 2. verbleibt es ausdrücklich: Wir setzen folgende Vermächnisse aus: B erhält 1/4 unseres Nachlasses, C erhält 1/4 unseres Nachlasses und D erhält Gläser.

    4. Testament/Nachtrag: Bei der Erbeinsetzung aus 2. verbleibt es ausdrücklich: Wir setzen folgende Vermächnisse aus: C erhält 1/2 unseres Nachlasses und D erhält Gläser.

    Nunmehr ist E1 verstorben. Sehe ich dass richtig, dass ich E2 als Alleinerben eintragen kann und die Vermächtnisse erst bei der Schlusserbenstellung zu prüfen habe, ob A überhaupt Alleinerbe ist? Also die Vermächtnisse nur für den Schlusserben gelten sollen und nicht schon für den ersten Erbfall.

  • Würde ich (wegen der Formulierung "unseres Nachlasses") ohne weiteres so auslegen, dass die Vermächtnisse nur für den Erbfall des Längerlebenden gelten sollen.

    "Allen ist alles egal, außer der Handyvertrag" - Kraftklub

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