Hallo-
habe folgendes Problem: zerstrittene Familie (alle anwaltlich vertreten).
Mann stirbt, ihm gehört ein Haus zu 1/2 , der Exfrau zu weiteren 1/2.
Laut Testament soll der Hausanteil an die neue Lebensgefährtin gehen- ob als Erbeinsetzung oder als Vermächtnis ist nicht so eindeutig- beantragt wurde ein Alleinerbschein, der jetzt beim OLG liegt, da es hier als Vermächtnis gesehen wurde von der Richterin (meines Erachtens auch zu Recht).
Jetzt beantragt die Exfrau eine Nachlasspflegschaft zur gerichtlichen Geltendmachung von Forderungen und Verkauf des Hauses, da sie bisher die Kosten allein zahlt und auch verkaufen will.
Dagegen hat die Erbscheinantragstellerin Widerspruch eingelegt- an sie seien keine konkreten Forderungen gestellt worden, die sie hätte zahlen können.
Also habe ich die Exfrau aufgefordert ihre Forderungen darzulegen und mitzuteilen wann sie diese von der Erbscheinantragstellerin eingefordert hat.
Darauf kam jetzt eine Forderungsaufstellung und bezüglich der Einforderung nur unklare Angaben: Zahlungen sind seit … nicht geleistet.
Gebe das ganze jetzt an die Erbscheinantragstellerin zur Stellungnahme mit der Bitte sich erneut vor diesem Hintergrund der Forderungen zu der beantragten Pflegschaft zu äußern.
Auch wenn ich noch keine Antwort habe:
Würdet Ihr eine Nachlasspflegschaft einrichten, wenn eine Erbin bekannt ist und einen Erbscheinantrag gestellt hat- also auch gerichtsbekannt die Erbschaftsannahme erklärt hat?
Ich finde dies hier bisher ungünstig- selbst wenn der Erbscheinsantrag abgelehnt würde- würde der Hausanteil ja an die Antragstellerin gehen und damit diese die Schuldnerin der Ansprüche sein.
Und der Antrag auf Erbschein ist ja auch gestellt und selbst wenn sie wollte- ohne Erbschein könnte die Erbscheinantragstellerin bei einem Kaufvertrag nicht mitwirken.
Oder reicht hier: kein Erbschein, also unbekannte Erben. Fände ich unglücklich- dann könnte ja bei jedem Todesfall eine Nachlasspflegschaft bis zur Erstellung Erbschein in Frage kommen...