Haftungsfreistellung genehmigungsfrei?

  • Betroffene ist Teil einer Erbengemeinschaft. Diese will, umdas Aufgebotsverfahren für ein nicht auffindbares Sparbuch zu umgehen, eine Haftungsfreistellungmit der Bank unterzeichnen und damit verbunden die sofortige Auszahlung desGeldbetrages auf ein Konto der Erbengemeinschaft.

    Bedarf es dafür überhaupt einer Genehmigung? Der Geldbetrag soll zunächst ungeteilt in der Nachlassmasse verbleiben.

    Bedarf es zur Löschung des sodann leeren Sparbuchs einerGenehmigung?

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