Das Bundesland Niedersachsen hat eine Gesetzesinitiative zur Behandlung von „besitzerlosen“ Konten in die Wege geleitet.
https://www.n-tv.de/politik/Nieder…le21879368.html
Der wahre Hintergrund für die offiziell „zum Wohl der Erben“ eingeleitete Initiative dürfte natürlich sein, dass man diese verwaisten Konten im Wege der angestrebten Feststellung des Fiskuserbrechts dem Staat zuschanzen möchte. Die Chancen hierfür stehen wohl auch nicht schlecht, weil etliche Kollegen in den „üblichen verdächtigen“ Bundesländern nicht das Rückgrat haben, sich solchen Bestrebungen als Nachlassgericht zu widersetzen und daher entweder verfrüht das Fiskuserbrecht feststellen oder ohne ausreichende Ermittlungen jedenfalls eine Hinterlegung zugunsten der unbekannten Erben veranlassen, was nichts anders als eine verkappte Feststellung des Fiskuserbrechts darstellt. Dass Fiskus und insolvenzrechtliche Klientel insoweit Hand in Hand arbeiten, zeigen einige problematische Aufsätze, die - obwohl von keinerlei oder jedenfalls zweifelhafter Sachkenntnis getrübt - Stimmung gegen die Anordnung und Aufrechterhaltung von Nachlasspflegschaften schüren und die Tätigkeit von "widerspenstigen" Rechtspflegern im Ergebnis in die Nähe der Rechtsbeugung rücken (vgl. etwa Holl Rpfleger 2008, 285; Roth ZinsO 2013, 1567 und Rpfleger 2019, 495; hiergegen zu Recht Niewerth/Neun/Schnieders Rpfleger 2009, 121; zur letztgenannten Abhandlung von Roth vgl. auch meine Kritik in Rpfleger 2019, 679, 689).
„Rein zufällig“ kommt die besagte Initiative denn auch aus Niedersachsen.