Eine Bank ist verpflichtet stets zu wissen, wer ihr Vertragspartner und wer der wirtschaftlich Berechtigte der Gelder ist. Das gilt selbst für Bevollmächtigte des Kontoinhabers, aber umso mehr im Erbfall denn dies gilt als neuer Geschäftsbegründungsfall nach § 10 III Nr. 1 GwG. Siehe auch hier III 4.1
https://www.bafin.de/SharedDocs/Dow…icationFile&v=5
Diese Verpflichtungen ergeben sich also zum einen aus dem GWG und zum anderen aus diversen Verordnungen der EU zur Geldwäsche- und Terrorismusbekämpfung. Gerade Nachlasskonten mit unbekannten Rechtsnachfolgern werden regelmäßig bei den Prüfungen der Bafin unter die Lupe genommen. Erst wenn die Bank kein Verschulden hat, was die Ermittlungen anbelangt (z.B. weil das NLG keine Auskunft geben kann oder kein NLP bestellt wird), wird es ihr ermöglicht, die Gelder nach festgelegten Fristen auszubuchen.
https://geldwaesche-beauftragte.de/kundenbezogene-sorgfaltspflichten/
Glaube mir: Da ist alles doppelt und dreifach geregelt und auch deswegen ist die Initiative Unfug bzw. setzt am völlig falschen Ende an. Du sagst ja selbst, dass die Banken nach § 33 ErbStG dem Finanzamt die Konten im Erbfall melden - egal ob bekannte oder unbekannte Erben da sind. Dann darf man sich doch fragen, warum es dennoch angeblich so viele erbenlose Konten gibt, oder? Ob das wirklich an den bösen Banken liegt? Ich glaub nicht. Das hat ganz ganz sicher andere Gründe und an denen arbeitet die Initiative fleissig vorbei. Aber selber schuld. Das werden die Beteiligten dann schon noch merken. Wenigstens haben wir dann wieder ein neues Bürokratiemonster geschaffen. Kommt ja auch aus der linken Ecke, der Vorschlag.