Gesetzesinitiative "besitzerlose Konten"

  • Tanja:

    Eine Bank ist verpflichtet stets zu wissen, wer ihr Vertragspartner und wer der wirtschaftlich Berechtigte der Gelder ist. Das gilt selbst für Bevollmächtigte des Kontoinhabers, aber umso mehr im Erbfall denn dies gilt als neuer Geschäftsbegründungsfall nach § 10 III Nr. 1 GwG. Siehe auch hier III 4.1
    https://www.bafin.de/SharedDocs/Dow…icationFile&v=5

    Diese Verpflichtungen ergeben sich also zum einen aus dem GWG und zum anderen aus diversen Verordnungen der EU zur Geldwäsche- und Terrorismusbekämpfung. Gerade Nachlasskonten mit unbekannten Rechtsnachfolgern werden regelmäßig bei den Prüfungen der Bafin unter die Lupe genommen. Erst wenn die Bank kein Verschulden hat, was die Ermittlungen anbelangt (z.B. weil das NLG keine Auskunft geben kann oder kein NLP bestellt wird), wird es ihr ermöglicht, die Gelder nach festgelegten Fristen auszubuchen.

    https://geldwaesche-beauftragte.de/kundenbezogene-sorgfaltspflichten/

    Glaube mir: Da ist alles doppelt und dreifach geregelt und auch deswegen ist die Initiative Unfug bzw. setzt am völlig falschen Ende an. Du sagst ja selbst, dass die Banken nach § 33 ErbStG dem Finanzamt die Konten im Erbfall melden - egal ob bekannte oder unbekannte Erben da sind. Dann darf man sich doch fragen, warum es dennoch angeblich so viele erbenlose Konten gibt, oder? Ob das wirklich an den bösen Banken liegt? Ich glaub nicht. Das hat ganz ganz sicher andere Gründe und an denen arbeitet die Initiative fleissig vorbei. Aber selber schuld. Das werden die Beteiligten dann schon noch merken. Wenigstens haben wir dann wieder ein neues Bürokratiemonster geschaffen. Kommt ja auch aus der linken Ecke, der Vorschlag.

    -------------------------:aktenEine wirklich gute Idee erkennt man daran, daß ihre Verwirklichung von vorn herein ausgeschlossen erschien. (Albert Einstein):gruebel: ------------------------------------

    Nachlass-Kanzlei / Büro für gerichtliche Pflegschaften / Nachlasspflegschaften, Nachlassverwaltungen, Testamentsvollstreckungen, Nachlassbetreuungen /
    Nachlasspfleger Thomas Lauk - http://www.thomaslauk.de

    Einmal editiert, zuletzt von TL (14. Juli 2020 um 20:22)

  • Tanja:

    Eine Bank ist verpflichtet stets zu wissen, wer ihr Vertragspartner und wer der wirtschaftlich Berechtigte der Gelder ist. Das gilt selbst für Bevollmächtigte des Kontoinhabers, aber umso mehr im Erbfall denn dies gilt als neuer Geschäftsbegründungsfall nach § 10 III Nr. 1 GwG. Siehe auch hier III 4.1
    https://www.bafin.de/SharedDocs/Dow…icationFile&v=5

    Diese Verpflichtungen ergeben sich also zum einen aus dem GWG und zum anderen aus diversen Verordnungen der EU zur Geldwäsche- und Terrorismusbekämpfung. Gerade Nachlasskonten mit unbekannten Rechtsnachfolgern werden regelmäßig bei den Prüfungen der Bafin unter die Lupe genommen. Erst wenn die Bank kein Verschulden hat, was die Ermittlungen anbelangt (z.B. weil das NLG keine Auskunft geben kann oder kein NLP bestellt wird), wird es ihr ermöglicht, die Gelder nach festgelegten Fristen auszubuchen.

    https://geldwaesche-beauftragte.de/kundenbezogene-sorgfaltspflichten/

    Glaube mir: Da ist alles doppelt und dreifach geregelt und auch deswegen ist die Initiative Unfug bzw. setzt am völlig falschen Ende an. Du sagst ja selbst, dass die Banken nach § 33 ErbStG dem Finanzamt die Konten im Erbfall melden - egal ob bekannte oder unbekannte Erben da sind. Dann darf man sich doch fragen, warum es dennoch angeblich so viele erbenlose Konten gibt, oder? Ob das wirklich an den bösen Banken liegt? Ich glaub nicht. Das hat ganz ganz sicher andere Gründe und an denen arbeitet die Initiative fleissig vorbei. Aber selber schuld. Das werden die Beteiligten dann schon noch merken. Wenigstens haben wir dann wieder ein neues Bürokratiemonster geschaffen. Kommt ja auch aus der linken Ecke, der Vorschlag.

    Erst das niedersächsische Finanzministerium, dann die politisch Linke.
    Und ihr seid euch sicher, dass nicht Bill Gates hinter alledem steckt?

  • Tanja:

    Eine Bank ist verpflichtet stets zu wissen, wer ihr Vertragspartner und wer der wirtschaftlich Berechtigte der Gelder ist. Das gilt selbst für Bevollmächtigte des Kontoinhabers, aber umso mehr im Erbfall denn dies gilt als neuer Geschäftsbegründungsfall nach § 10 III Nr. 1 GwG. Siehe auch hier III 4.1
    https://www.bafin.de/SharedDocs/Dow…icationFile&v=5

    Diese Verpflichtungen ergeben sich also zum einen aus dem GWG und zum anderen aus diversen Verordnungen der EU zur Geldwäsche- und Terrorismusbekämpfung. Gerade Nachlasskonten mit unbekannten Rechtsnachfolgern werden regelmäßig bei den Prüfungen der Bafin unter die Lupe genommen. Erst wenn die Bank kein Verschulden hat, was die Ermittlungen anbelangt (z.B. weil das NLG keine Auskunft geben kann oder kein NLP bestellt wird), wird es ihr ermöglicht, die Gelder nach festgelegten Fristen auszubuchen.

    https://geldwaesche-beauftragte.de/kundenbezogene-sorgfaltspflichten/

    Glaube mir: Da ist alles doppelt und dreifach geregelt und auch deswegen ist die Initiative Unfug bzw. setzt am völlig falschen Ende an. Du sagst ja selbst, dass die Banken nach § 33 ErbStG dem Finanzamt die Konten im Erbfall melden - egal ob bekannte oder unbekannte Erben da sind. Dann darf man sich doch fragen, warum es dennoch angeblich so viele erbenlose Konten gibt, oder? Ob das wirklich an den bösen Banken liegt? Ich glaub nicht. Das hat ganz ganz sicher andere Gründe und an denen arbeitet die Initiative fleissig vorbei. Aber selber schuld. Das werden die Beteiligten dann schon noch merken. Wenigstens haben wir dann wieder ein neues Bürokratiemonster geschaffen. Kommt ja auch aus der linken Ecke, der Vorschlag.

    Das ist so nicht ganz richtig bzw. ist der Passus der Bafin mit dem Hinweis auf den Erbfall so falsch interpretiert. Die Auslegungshinweise kenne ich. ;) Die Bank ist verpflichtet, zu identifizieren. Das hat sie aber bei Eingehung der Geschäftsverbindung mit dem Erblasser schon getan. § 10 GWG besagt insoweit nicht, dass sie das beim Tod des Kunden automatisch oder gar selbständig zu wiederholen hätte. Sie müßte es nur bei einer neuen Transaktion wiederholen, also quasi, wenn ein Erbe auftaucht und verfügen will oder wenn dieser die Konten auf sich umschreiben lassen möchte (darauf bezieht sich der Passus in den Auslegungshinweisen). Wenn es keinen Erben gibt...

    Ergo: Kunde tot, keine Erben bekannt, max. Meldung ans Finanzamt und gut. Mehr muß eine Bank da nicht machen.

    Die Ausbuchung umsatzloser Konten nach 10 oder 30 Jahren hat bilanzielle, steuerrechtliche Gründe, das ist wieder eine andere Thematik. Wir hatten allerdings mal einen Fall, da war nicht einmal klar, ob die Kundin (sie müßte mittlerweile über 106 Jahre alt sein), vor über 50 Jahren nach Kanada verzogen, überhaupt noch lebt. Was/wie soll die Bank in Kanada ermitteln?

  • Tanja:

    Klar sagt das der 10 GwG nicht. Der sagt, dass bei neuer Geschäftsbeziehung die Bank Prüfpflichten hat.

    Ich zitiere (Unterstreichung bzw. gesperrte Einfügung durch mich) aus der Verlinkung zur Bafin:

    „Ein Hauptanwendungsfall (ANMERKUNG: FÜR PRÜFPFLICHTEN UND ERMITTLUNGEN DER BANK) ist z.B. die Konto- bzw. Depoteröffnung, wobei die Eröffnung von Unter- oder weiteren Konten regelmäßig im Rahmen einer bestehenden Geschäftsbeziehung (Girovertrag) erfolgt (ebenso z.B. der Abschluss weiterer Versicherungsverträge durch einen Versicherungsnehmer); wechselt der/ein Kontoinhaber (z.B. Erbfall), liegt die Begründung einer neuen Geschäftsbeziehung vor.“

    Also ganz eindeutige Regelung. Bei Wechsel der Geschäftsbeziehungen durch Erbfall liegt eine neue Geschäftsbeziehung vor, bei der dann wiederum zu legitimieren ist und die Bank verpflichtet ist, Ihren Kunden zu kennen bzw. zu ermitteln. Das muss die Bank nach § 11 GwG aktiv machen, sogar schon vor der Beteiligte auftritt!

    Ergänzung: Die Initiative kommt aus der linken politischen Ecke. Das ist sowohl was die Regierungen des/der interessierten Bundesländer anbelangt, als auch der Personen, welche „kleine Anfragen“ gestellt haben, einfach Fakt. Es ist ein inzwischen wirklich perfides Vorgehen, jeden der Dinge und Verbindungen anspricht, gleich als Verschwörungstheoretiker abzustempel. Wenn euch sonst nichts einfällt? Es gibt nunmal gewisse Interessen, die von Menschen eher vertreten werden, wenn sie einer gewissen politischen Richtung angehören. Das war uns ist so und hat mit Verschwörungstheorien nichts zu tun.

    https://www.wz.de/politik/inland…zu_aid-46885987

    http://www.compliancemagazin.de/gesetzestandar…erun111219.html

    https://www.jeannineroesler.de/fileadmin/krei…osen_Konten.pdf


    Ich zitiere die Ziele aus der Website des Bündnisses, welches die Initiative auf den Weg gebracht hat:

    “Unser Vorschlag wurde bereits im Impulspapier für Soziale Innovationen des Hightech-Forums als mögliche Finanzierungsquelle für Soziale Innovationen aufgenommen und in einer Pressemeldung der Regierungsfraktionen zum anstehenden Koalitionsantrag für eine stärkere Förderung von Sozialem Unternehmertum aufgegriffen.

    “Eine weitere Finanzierungsquelle können nachrichtenlose Konten sein. Deren Guthaben würden auf einen staatlichen Fonds übertragen und aus den Erträgen, ähnlich wie in Großbritannien, soziale Innovationen nachhaltig gefördert werden.” - Impulspapier Soziale Innovationen, Hightech-Forum der Bundesregierung
    „Wir regen einen Sozialen-Innovations-Fonds an. Die Mittel dafür könnten aus Guthaben von Konten kommen, bei denen der Kontakt zu den Eigentümern verloren ging und die sonst den Banken allein zustehen.“



    Klingt irgendwie nicht so, als dass man da den armen Erben im Blick hätte. Es geht darum, Geld abzuschöpfen für „soziale Projekte“...


    Dämmert es jetzt so langsam?


    Wie gesagt: Da werden manche noch ganz böse aus ihren Wunschträumen erwachen....


    -------------------------:aktenEine wirklich gute Idee erkennt man daran, daß ihre Verwirklichung von vorn herein ausgeschlossen erschien. (Albert Einstein):gruebel: ------------------------------------

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    5 Mal editiert, zuletzt von TL (16. Juli 2020 um 20:43)


  • Bei Wechsel der Geschäftsbeziehungen durch Erbfall liegt eine neue Geschäftsbeziehung vor, bei der dann wiederum zu legitimieren ist und die Bank verpflichtet ist, Ihren Kunden zu kennen bzw. zu ermitteln. Das muss die Bank nach § 11 GwG aktiv machen, sogar schon vor der Beteiligte auftritt!

    Ganz genau das hat Tanja ja geschrieben. Was du nicht verstehst ist, dass auf der Bank einfach nur Geld auf einem Konto rumliegt und ggf. Post zurück kommt. Sonst passiert doch da gar nichts. Der Kunde kann einfach verzogen sein, uninteressiert, dement oder sonst was - oder eben tot. Was davon zutrifft weiß die Bank nicht. Der Kunde kommt ja nicht zum Sterben in die Bank.


    Ergänzung: Die Initiative kommt aus der linken politischen Ecke. Das ist sowohl was die Regierungen des/der interessierten Bundesländer anbelangt, als auch der Personen, welche „kleine Anfragen“ gestellt haben, einfach Fakt.

    :wechlach: Die Gesetzesinitiative kommt aus dem nds. Finanzministerium, der dortige CDU-Finanzminister ist stellvertretender Vorsitzender des CDU-Landesverbandes Niedersachsens, kommt aus einem dem schwärzesten Wahlkreise dort und ist zutiefst konservativ. Eben ein echter Linker, das ist mal Fakt. :wechlach:


    Es geht darum, Geld abzuschöpfen für „soziale Projekte“...


    ... und das steht genau wo im Gesetzentwurf? :oops: Ach stimmt ja, das ist ja einfach ausgedacht!

    Und so nur mal am Rande zum "§ 33 ErbStG-Argument": Bitte mal genau zwischen Finanzamt und Fiskuserbe unterscheiden. Die haben genausoviel miteinander zu tun wie das Finanzamt und der Justizfiskus.

    ... denn in Gottes Auftrag handeln jene, die Steuern einzuziehen haben. Römer 13,6

    Einmal editiert, zuletzt von Exec (17. Juli 2020 um 07:34)


  • Bei Wechsel der Geschäftsbeziehungen durch Erbfall liegt eine neue Geschäftsbeziehung vor, bei der dann wiederum zu legitimieren ist und die Bank verpflichtet ist, Ihren Kunden zu kennen bzw. zu ermitteln. Das muss die Bank nach § 11 GwG aktiv machen, sogar schon vor der Beteiligte auftritt!

    Ganz genau das hat Tanja ja geschrieben. Was du nicht verstehst ist, dass auf der Bank einfach nur Geld auf einem Konto rumliegt und ggf. Post zurück kommt. Sonst passiert doch da gar nichts. Der Kunde kann einfach verzogen sein, uninteressiert, dement oder sonst was - oder eben tot. Was davon zutrifft weiß die Bank nicht. Der Kunde kommt ja nicht zum Sterben in die Bank.


    Oh doch ich verstehe sehr gut. Wenn die Bank keine Kenntnis von Unregelmäßigkeiten hat, dann wird sie folglich auch in Zukunft niemandem etwas melden. Die ganze Aktion startet ja erst, wenn es Kenntnis von Unregelmäßigkeiten gibt. Wenn also die Post zurück kommt, dann ist die Bank verpflichtet zu handeln. Denn Sie muss stets wissen wer ihr Kunde ist und wo ihr Kunde sitzt. Das habe ich jetzt ausführlich genug dargelegt. Und genau so kommt es dann auch zu den Meldungen nach § 33 ErbStG, weil die Bank oft durch eigene Recherchen erfährt, dass der Kunde verstorben ist. In jeder örtlichen Bank wird auch heute noch sogar täglich die Zeitung nach Todesanzeigen durchsucht und mit dem Kundenstamm abgeglichen. Selbst hier in Heilbronn bei großen Banken. Daneben meldet z.B. jede Bank den Tod der Schufa wenn Sie davon Kenntnis bekommt, sofern noch keine Meldung von dort vorliegt. Und diese Meldung bekommen dann wieder die anderen Banken, die in der Regel eine Geschäftsbeziehung (bei Eröffnung des Kontos) mit dem Kunden gemeldet hatten. So unsinnige Kommentare wie "der Kunde kommt nicht zum Sterben in die Bank" kannst du dir also ruhig sparen. Ich weiß von was ich spreche.

    Jede Bank ist froh, wenn Sie Nachlasskonten los ist. Noch dazu, wenn darauf viel Geld liegt, denn das belastet gerade die Banken mit Kosten und ist eben gerade nicht so wie man meinen möchte, ein Gewinn für das Haus, nur weil da ungenutzt Geld rumliegt. Aber auch dazu muss man eben etwas Kenntnis von den Internas haben und kann nicht einfach nur so "daherschwätzen" wie am Stammtisch.


    Und by the way:
    Die DCU ist schon lange nicht mehr konservativ. Der Vorschlag kommt aus der linken politischen Ecke (mit der sich die CDU ja in letzter Zeit gerne "verbündet"), weil damit Gelder für den Staat generiert werden sollen. Wer meine Links liest, kann das ganz genau erkennen. Auch da wäre es gut, wenn man sich mal einfach hinsetzt und rekapituliert, was wohl der tiefere Sinn derartiger Enteignungsorgien ist. Sicher nicht den armen Erben zu schützen, weil der ja in so so vielen Fällen überhaupt nicht weiß, wo denn der ach so reiche Erblasser sein Geld gelassen hat.

    Ich sage nochmals: Die Zeit wird es zeigen und was seither in dem Bezug von der Regierung gemacht wurde, war noch nie "pro Anspruchsteller". Ich darf da mal nur an die Aktion mit dem Gesetz zur Regelung offener Vermögensfragen und der Tätigkeit der "BAROV´s" erinnern. Das ist beinahe schon staatlich geplante Enteigungsmasche gewesen.

    -------------------------:aktenEine wirklich gute Idee erkennt man daran, daß ihre Verwirklichung von vorn herein ausgeschlossen erschien. (Albert Einstein):gruebel: ------------------------------------

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  • Das Problem der unbewegten Konten gibt es also gar nicht, da sich diese Fälle selbstverständlich alle über die örtlichen Todesanzeigen leicht aufklären lassen, was die Banken auch alle machen. ;) Gleichzeitig haben die Banken aber ein echtes Interesse daran, die kostenintensiven "unbewegten Konten"-Fälle loszuwerden (Hä? Ist da was mit den Todesanzeigen schief gelaufen :confused:), auch der VDEE spricht sich ausdrücklich für die Gesetzesinitiative des CDU-Finanzministers aus, aber dank "Internet-Links" und einem internen Informanten (nennen wir ihn einfach Q) ist klar, dass das alles böse Linke sind, die heimlich - am liebsten Großerben - zugunsten "sozialer Projekte" (oh Gott, dass sind die schlimmsten!) enteignen wollen (wovon sicherheitshalber aber auch überhaupt gar nichts im Gesetzentwurf steht). Ebenso ist die ganze DCU (schreiben das die so, die auch BRvD anstatt Deutschland schreiben und immer die Deutschlandfahne verkehrt herum halten?) tatsächlich schon komplett links - ich mag gar nicht fragen, welche Partei dann wohl mitte/konservativ ist. Jetzt noch schnell einen komplett anderen komplexen Sachverhalt, der mit der Gesetzesinitiative rein gar nichts zu tun hat, hinzunehmen und als Beleg für einen großen Plan "der Regierung" (die hier anscheinend auch hinter der Bundesratsinitiative steckt) anführen, die schon immer alle enteignen will.

    = Ich kann keinen Unterschied zu einer recht durchschnittlichen Verschwörungstheorie erkennen.

    ... denn in Gottes Auftrag handeln jene, die Steuern einzuziehen haben. Römer 13,6

  • Wer einen unsinnigen Vorschlag macht und aus welcher Ecke er kommt, ist mir ziemlich gleichgültig. Es reicht die Feststellung, dass er unsinnig ist. Es ist bedauerlich, dass das Nachlassgericht als einzige Institution als "Retter" der Erben übrigbleibt, weil andere anderen dazu offensichtlich nicht in der Lage sind oder lediglich Eigeninteressen verfolgen. Wenn die Bastion "Nachlassgericht" dann auch noch fällt, weil sich die Leute die Arbeit ersparen wollen und ihr Nichtstun von allen Seiten beifällige Kommentare erhält, ist der Rechtsstaat im Hinblick auf die Erbrechtsgarantie am Ende.

    Und die Leute, die noch nie ein Nachlassgericht von innen gesehen haben, sollten sich mit Kommentaren ohnehin zurückhalten.

  • Bei Wechsel der Geschäftsbeziehungen durch Erbfall liegt eine neue Geschäftsbeziehung vor, bei der dann wiederum zu legitimieren ist und die Bank verpflichtet ist, Ihren Kunden zu kennen bzw. zu ermitteln. Das muss die Bank nach § 11 GwG aktiv machen, sogar schon vor der Beteiligte auftritt!

    Soifzt, nein, Du legst die Hinweise der Bafin falsch aus. ;) Nur weil dort was von "z. B. Erbfall" steht, bedeutet es nicht, daß die Bank automatisch bei Kenntnis eines Erbfalles ermitteln muß. Sie muß das nur, wenn sich der Erbe meldet und verfügen möchte. Am besten befragst Du dazu mal diverse GWBs. :D

    Und ich bezweifle, dass die bei der Deutschen Bank täglich Todesanzeigen studieren... Selbst bei örtlich kleineren Banken wird das nicht mehr gemacht. Da bekommt man das vielleicht noch durch Gespräche am Schalter von anderen Kunden mit oder ein Kundenbetreuer liest zufällig die Todesanzeige und weiß, dass der Erblasser Kunde war. Aber da immer mehr Geschäftsstellen geschlossen werden, ist das auch nicht mehr Usus.


    Jede Bank ist froh, wenn Sie Nachlasskonten los ist. Noch dazu, wenn darauf viel Geld liegt, denn das belastet gerade die Banken mit Kosten und ist eben gerade nicht so wie man meinen möchte, ein Gewinn für das Haus, nur weil da ungenutzt Geld rumliegt. Aber auch dazu muss man eben etwas Kenntnis von den Internas haben und kann nicht einfach nur so "daherschwätzen" wie am Stammtisch.

    Nö, wieso? Gegebenenfalls belastet sie weiterhin ihre Kontoführungsentgelte und gut. Wie gesagt, die bilanzielle und steuerreechtliche Thematik ist eine andere.

    Kenntnis von den Internas habe ich persönlich wahrlich genug... :strecker

  • Ich auch. Sogar „doppelt“. Glaub mir.

    Und ich hatte von örtlichen Banken gesprochen. Nicht der Deutschen Bank. Auch das ist ein beliebtes Mittel, sich einen Punkt aus dem Zusammenhang zu nehmen und das dann ins Lächerliche zu ziehen.

    Wenn euer GwB das falsch macht, kann ich nichts dafür. Bei Kenntnis vom Erbfall muss die Bank aktiv werden und kann nicht nur abwarten. So ist‘s einfach.

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  • Wer einen unsinnigen Vorschlag macht und aus welcher Ecke er kommt, ist mir ziemlich gleichgültig. Es reicht die Feststellung, dass er unsinnig ist. Es ist bedauerlich, dass das Nachlassgericht als einzige Institution als "Retter" der Erben übrigbleibt, weil andere anderen dazu offensichtlich nicht in der Lage sind oder lediglich Eigeninteressen verfolgen. Wenn die Bastion "Nachlassgericht" dann auch noch fällt, weil sich die Leute die Arbeit ersparen wollen und ihr Nichtstun von allen Seiten beifällige Kommentare erhält, ist der Rechtsstaat im Hinblick auf die Erbrechtsgarantie am Ende.

    Und die Leute, die noch nie ein Nachlassgericht von innen gesehen haben, sollten sich mit Kommentaren ohnehin zurückhalten.

    Dieser post hat alles: argumentum ad superbiam, argumentum ad personam, Totschlagargument und einfach alles außer einem sachlichen Argument. Tenor: Der Autor ist im Besitz der reinen Wahrheit, wer ihm und seiner Ansicht nicht folgt, beendet den Rechtsstaat. :wechlach:

    Vielleicht sollten sich Leute, die sich viel zu wichtig nehmen, mit Kommentaren zurückhalten.

    ... denn in Gottes Auftrag handeln jene, die Steuern einzuziehen haben. Römer 13,6

  • In jeder örtlichen Bank wird auch heute noch sogar täglich die Zeitung nach Todesanzeigen durchsucht und mit dem Kundenstamm abgeglichen. Selbst hier in Heilbronn bei großen Banken.

    Zitat von -Tanja-


    Und ich bezweifle, dass die bei der Deutschen Bank täglich Todesanzeigen studieren... Selbst bei örtlich kleineren Banken wird das nicht mehr gemacht.


    Und ich hatte von örtlichen Banken gesprochen. Nicht der Deutschen Bank. Auch das ist ein beliebtes Mittel, sich einen Punkt aus dem Zusammenhang zu nehmen und das dann ins Lächerliche zu ziehen.

    Merkste selber, oder? ;)

    ... denn in Gottes Auftrag handeln jene, die Steuern einzuziehen haben. Römer 13,6

  • Also die Volksbank hier macht das definitiv. Jeden Morgen wird die Zeitung danach durchgehen.

    -------------------------:aktenEine wirklich gute Idee erkennt man daran, daß ihre Verwirklichung von vorn herein ausgeschlossen erschien. (Albert Einstein):gruebel: ------------------------------------

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  • Das kann ich nur bestätigen und ist nicht nur bei einigen örtlichen Banken so.

    Das ging mitunter sogar so weit, dass die Geschäftsstellenleiterin des örtlichen Nachlassgerichts jeden Tag die Zeitung studierte, damit sie wusste, was so in den nächsten Tagen an Todesanzeigen auf die Abteilung zukommt.

  • Wer bei seiner beruflichen Tätigkeit weisungsgebunden ist (wie z. B. bei der Finanz oder bei der Bank), kann das Ringen um die „richtige“ Lösung vielleicht nicht nachvollziehen, weil er im Zweifel seine Entscheidungen nicht selbst zu verantworten hat. Man sollte sich dann aber zumindest unqualifizierter Kommentare enthalten.

    Aber für heute beschäftige ich mich mit diesen Dingen nicht mehr.

    Heute gibt es in Bayern die Abiturzeugnisse und (nicht nur, aber auch) angesichts der erzielten Notendurchschnitts gibt es in unserer Familie eine große Feier. Das war in schulischer Hinsicht heuer auch alles andere als einfach, zumal die Abiturtermine in Bayern traditionell am weitesten ins Jahr hineinreichen und die Prüfungen daher um mehr als einen Monat verschoben wurden. Die schulische Abiturfeier mit vielen Gästen fällt natürlich gleichwohl aus bekannten Gründen aus, aber wenigstens gibt es eine offizielle Zeugnisübergabe im festlichen Rahmen (in vier Abschnitten zu je 1,5 Stunden mit jeweils maximal 100 Anwesenden incl. Mundschutz und Abstandsregelungen), bei welcher - als einziger "Anhang" - auch die Eltern teilnehmen dürfen. So findet also in schulischer Hinsicht doch noch alles zu einem einigermaßen guten Ende. Man kann den jungen Leuten - insbesondere der Abschlussklassen - nur dazu gratulieren, wie sie das alles gemeistert haben. Leider meinten wieder Einige (in Sachsen und Bremen), sie müssten den Schülern auf ministerielle Anweisung um ein oder gar zwei Punkte heraufgesetzte Abiturnoten hinterherwerfen. Es soll uns aber egal sein, wenn andere Bundesländer das bei ihnen abgelegte Abitur zu Lasten der Schüler systematisch entwerten. Wer glaubt, dass man den Schülern mit dem ständigen Herabschrauben der Anforderungen zugunsten (scheinbar) guter Noten einen Gefallen tut, befindet sich im Irrtum. Aber diese Problematik ist auch in der Rechtspflegerausbildung nicht unbekannt. Meine mehr als vier Jahrzehnte währende Berufserfahrung lehrt, dass ausgerechnet die Leute, die am wenigsten Ahnung haben, am meisten von sich selbst eingenommen sind.

  • Also die Volksbank hier macht das definitiv. Jeden Morgen wird die Zeitung danach durchgehen.

    Das mache sogar ich, damit ich weiß, welche der laufenden betreuungsrechtlichen Genehmigungsverfahren vorzeitig beendet wurden (und ob sonst Kunden gestorben sind).

    "Allen ist alles egal, außer der Handyvertrag" - Kraftklub

  • Auch wenn vielleicht alles mit allem zusammenhängt -oder auch nicht-, sind weder die politische Ausrichtung einzelner Parteien, noch Corona oder die Abiturnoten Gegenstand dieses Threads oder gar des Forums.

    Bleibt daher bitte beim Thema und bleibt auf der Sachebene bzw. schaltet verbal mal ein paar Gänge runter.

  • Wer einen unsinnigen Vorschlag macht und aus welcher Ecke er kommt, ist mir ziemlich gleichgültig. Es reicht die Feststellung, dass er unsinnig ist. Es ist bedauerlich, dass das Nachlassgericht als einzige Institution als "Retter" der Erben übrigbleibt, weil andere anderen dazu offensichtlich nicht in der Lage sind oder lediglich Eigeninteressen verfolgen. Wenn die Bastion "Nachlassgericht" dann auch noch fällt, weil sich die Leute die Arbeit ersparen wollen und ihr Nichtstun von allen Seiten beifällige Kommentare erhält, ist der Rechtsstaat im Hinblick auf die Erbrechtsgarantie am Ende.

    Und die Leute, die noch nie ein Nachlassgericht von innen gesehen haben, sollten sich mit Kommentaren ohnehin zurückhalten.

    Könnte die Lösung denn nicht einfach sein, dass man die Nachlassgerichte bundesweit dazu verpflichtet die Erben von werthaltigen Nachlässen vAw zu ermitteln?

    "Auf hoher See und vor Gericht UND IN DER KLAUSUR ist man in Gottes Hand."
    Zitat Josef Dörndorfer

  • Das kann ich nur bestätigen und ist nicht nur bei einigen örtlichen Banken so.

    Interessante Diskussion, welche Banken die Tageszeitung nach Todesanzeigen durchstöbern und welche nicht. Damit das aber auch wirklich funktioniert, sollte die Pflicht eingeführt werden, dass die Erben im Todesfall auch eine Anzeige veröffentlichen müssen :teufel:. Wobei sich da die Katze in den Schwanz beißt, denn um eine Todesanzeige in der Zeitung zu veröffentlichen, müssen ja Erben (oder zumindest Personen, die Auskunft geben können) vorhanden sein, und insofern dürfte sich das eigentliche Problem gar nicht stellen.

    Das ging mitunter sogar so weit, dass die Geschäftsstellenleiterin des örtlichen Nachlassgerichts jeden Tag die Zeitung studierte, damit sie wusste, was so in den nächsten Tagen an Todesanzeigen auf die Abteilung zukommt.

    … was die Frage aufwirft, ob das Studium der Zeitung nach Todesanzeigen im Pebb§y-Pensum berücksichtigt ist oder nicht … :cool:

    Und die Leute, die noch nie ein Nachlassgericht von innen gesehen haben, sollten sich mit Kommentaren ohnehin zurückhalten.

    Diese Arroganz ist wirklich nur schwer erträglich. Du selbst bist (soweit mir bekannt) seit Jahren bzw. Jahrzehnten nicht mehr im Staatsdienst und arbeitest nicht mehr als Rechtspfleger bei Gericht, maßt dir aber an, über die Arbeitsweise und -einstellung von Kollegen zu urteilen, ohne die konkreten Umstände "von innen" zu kennen und willst dann auch noch anderen Leuten den Mund verbieten. Krass.

    Es stand alles in Büchern, die Alten lebten noch
    Wir haben nicht gelesen, nicht gesprochen, weggeschaut, uns verkrochen ...
    No!

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