Was anderes hatte ich bzw. Einstein auch nicht geschrieben. Dein Beitrag klang aber so als ob es b) und c) an eurem Gericht überhaupt nicht geben würde.
Naja, a) - c) sind ja keine alternativ auftretenden Fälle. Es handelt sich doch um eine Aufzählung von (kumulativen) Gründen, warum manche Gerichte zu einer vorschnellen Feststellung des Fiskalerbrechts neigen.
Ich denke, Hiddensee wollte mit
Sämtliche Behauptungen zu a-c kann ich für unser Gericht nicht bestätigen
lediglich zum Ausdruck bringen, dass man sich dort nicht von derartigen Überlegungen leiten lässt. Dass b) und c) nach erfolgter Feststellung zutreffen, sollte sicher nicht in Frage gestellt werden.