Hallo Ihr Lieben
Bislang bin ich über die Suchfunktion immer ganz gut fündig geworden, nun habe ich jedoch ein Problem, an dem ich schon länger knabbere:
Ich habe einen Minderjährigen, der von seiner Mutter Bruchteile an einem Grundstück überlassen bekommt. Auf dem Grundstück lasten noch drei Grundschulden, von denen eine noch valutiert ist. Etwas weiter hinten in der notariellen Urkunde ist folgender Passus enthalten:
"Der Veräußerer tritt hiermit alle aus dieser Grundschuld enstandenen Eigentümerrechte und Ansprüche auf Rückübertragung der Grundschuld anteilig
1. mit sofortiger Wirkung in der Weise an den Erwerber ab, dass sie während des Bestehens der in gegenwärtiger Urkunde für den Veräußerer bestellten Rechte dem Veräußerer und dem Erwerber als Gesellschaftern des bürgerlichen Rechts zustehen
2. mit Wirkung ab Erlöschen dieser Rechte an den Erwerber allein ab."
Bezüglich des Punktes 1. hadere ich mit mir. Laut Notariat ist Sinn und Zweck, dass der Minderjährige die Grundschuld nicht alleine neu valutieren kann. Das ist meiner Ansicht jedoch Schmarrn, weil das ergibt sich doch bereits aus der Bruchteilsgemeinschaft, dass ich die Zustimmung des anderen Eigentümers brauche, wenn ich das ganze Grundstück (neu) mit einer Grundschuld belaste.
Weitere Regelungen bezüglich der GbR wurden übrigens nicht getroffen....
Meine Frage ist nun, ob ich hierfür eine familiengerichtliche Genehmigung brauche (grundsätzlich m.E. ja, weil es handelt sich ja um die Neugründung einer Gesellschaft) und falls ja, ob das überhaupt genehmigungsfähig ist... Hatte so etwas noch nie und wäre Euch bezüglich etwaiger Ideen sehr dankbar