Werte Foristinnen und Foristen!
Mich treibt folgende - für mich nicht alltägliche - Konstellation um, die für die Praktiker sicher schnell aufzulösen ist:
Die Forderungen der Insolvenzgläubiger A und B GmbH sind zur Tabelle festgestellt. Im Prüftermin bestreiten beide die Anmeldung einer nicht titulierten Forderung des C. Später verzichtet A auf die Rechte aus seiner Feststellung, was in der Tabelle vermerkt wird, und die B GmbH wird nach Liquidation im Handelsregister gelöscht.
Der Schlusstermin naht. Wie verhält es sich nun mit den Widersprüchen von A & B? Fallen sie "einfach so" weg oder muss C noch auf Feststellung klagen?
Ich bin für jede fundierte Erkenntnis, jede Idee aus dem Bauch heraus oder auch ein "Das machen wir schon immer so." dankbar.