Hallo!
Uns hat ein Schreiben einer Frau erreicht. Sie hat das Aktenzeichen und fragt konkret nach einem Urteil bzw. Verfahren mit bestimmten Personen. Eine der genannten Personen ist Kläger, die anderen kommen in den Gründen vor. Sie wohnt nun dort, worum es im Prozess gegangen ist, die Nutzung usw. der Hofeinfahrt. Deswegen bräuchte sie nun das Urteil.
Wie ist das denn nun Zwecks begründet und dann auch sowas wie Unkenntlichmachung. Wenn man hier alles an Name, Anschrift usw. unkenntlich macht, bringt ihr das Urteil so ja nichts mehr.
Danke!