Testamentsauslegung

  • Hallo,

    wie wird die Erbfolge nach folgendem Testamentswortlaut beurteilt:

    Wir setzten uns gegenseitig zu befreiten Vorerben ein. Zum Nacherben berufen wir beide unseren Sohn. Ersatznacherben unseres Sohnes sind seine leiblichen Abkömmlinge zu gleichen Teilen.

    Beide Erblasser und der Nacherbe sind bereits verstorben. Es wird ein Erbschein nach dem letztverstorbenen Ehegatten beantragt.

    Antragsteller sind die Kinder des Nacherben (Enkel des Erblassers).

    Die Eheleute hatten weitere 3 Kinder.

    Fraglich ist, ob nach dem Letztverstorbenen nur der Sohn bzw. die Ersatznacherben Erben sind oder gesetztliche Erfolge eingetreten ist, so dass die Kinder der Erblasserin neben den Enkeln erben.

    Da im Testament formuliert wurde: "Zum Nacherben berufen wir BEIDE unseren Sohn" Ersatznacherben unseres Sohnes sind seine leiblichen Abkömmlinge, tendiere ich dazu, die Abkömmlinge des Sohnes als Erben anzusehen.

    Gibt es andere Meinungen?

  • Würde ich auch so sehen, dass für den Erstversterbenden Vor- und Nacherbschaft, für den Längerlebenden Ersatzerbfolge anstelle des (vorverstorbenen) Ehegatten angeordnet wurde.

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