Fall: Der Käufer kauft ein Grundstück von der Stadt, das unmittelbar an städtischen Wald grenzt. Auf dem Grundstück befindet sich ein Einfamilienhaus; Mindestabstände werden nicht eingehalten. Um die Haftung aus der Verkehrssicherungspflicht als Waldeigentümerin zu vermeiden, will die Stadt dem Käufer im Kaufvertrag die Verkehrssicherungspflicht an dem Baumbestand, der sich in dem an das Einfamilienhaus angrenzenden Waldbereich bis zu einer Tiefe von 30 m befindet, übertragen. Diese Verpflichtung soll durch Eintragung einer Reallast zug. der Stadt am Kaufgrundstück dinglich gesichert werden.
Ich hielte die Eintragung einer Reallast für zulässig:
Die Pflichten aus der Übernahme der Verkehrssicherungspflicht können m.E. Inhalt einer Reallast (= wiederkehrende geldwerte Leistungen aus dem Grundstück) sein. [Bis zu einem bestimmten Umfang ist die Übertragung der Verkehrssicherungspflicht an Bäumen grundsätzlich möglich. Die wirksame Übertragung muss dem Grundbuchamt bei Eintragung der Reallast m.E. nicht nachgewiesen sein.]
Sehr Ihr das auch so? Danke für Eure Antworten.